Yorke an Lord Holdernesse
Haag, 28. März 1760.
Gestern morgen besuchte mich der Graf Saint-Germain, da ich ihn hatte wissen lassen, daß ich ihn sprechen möchte. Ich erklärte ihm offen, weitere Verhandlungen mit ihm seien unmöglich, wenn er nicht eine Vollmacht, die von dem König von Frankreich oder in dessen Namen ausgestellt sei, vorweisen könne. Ich sagte ihm, ich sei beglaubigt und er nicht, und daher könne alles, was er sage, sogleich desavouiert werden, wogegen alles, was von mir käme, das Gepräge der mir vom König verliehenen Eigenschaft trage. Ich betonte das als Einleitung zu den Eröffnungen, die ich auf Weisung Eurer Lordschaft vom 21. ds. Mts. machen sollte. Ich setzte hinzu, obwohl es klar sei, daß die Meinungen am französischen Hofe auseinandergingen, würden wir nicht mit verschiedenen Personen unterhandeln, die teils Vollmacht hätten und teils nicht. Da, wie er wisse, der König seinen Feinden einen Kongreß offen angeboten habe und dank der unvergleichlichen Hochherzigkeit Seiner Majestät Unterhandlungen mit Herrn d’Affry hätten angeknüpft werden können, sei jede weitere Erörterung über die Nutzlosigkeit und Unzweckmäßigkeit weiterer Schritte von unserer Seite zwecklos, wenn wir keine Gegenliebe fänden.
Nachdem ich dies vorausgeschickt hatte, sagte ich zu ihm: Ganz abgesehen von der Person, deren Briefe er mir früher gezeigt hätte, und in der Überzeugung, daß er ein so heilsames Werk ehrlich zu fördern wünsche, hätte der König mir erlaubt, ihm mitzuteilen, daß Seine Majestät auch künftig einer Aussöhnung mit dem französischen Hofe geneigt sei. Das könne jeden Wohlmeinenden von der Lauterkeit der Gesinnung Sr. Majestät überzeugen. Demgemäß teilte ich ihm die Weisung Eurer Lordschaft mit und erlaubte ihm auf seine Bitte, Abschrift von dem letzten Teile zu nehmen, von den Worten: „Seine Majestät wünscht also“, bis zum Schluß.
So weit bin ich gemäß dem mir erteilten Auftrag gegangen. Da jedoch seit meinem letzten Bericht über den Grafen von Saint-Germain ein Zwischenfall eingetreten ist, über den d’Affry (der noch nichts über meine Unterredung mit ihm weiß) ganz offen gesprochen hat, wünschte ich die Geschichte aus seinem eigenen Munde zu hören, und er erzählte mir folgendes:
Am Sonntag (23. März) erhielt d’Affry einen Kurier vom Herzog von Choiseul mit der Weisung, zu erklären, Saint-Germain hätte keinerlei Auftrag vom Versailler Hofe, und er (d’Affry) solle ihn wissen lassen, daß er nicht in seinem Hause verkehren dürfe, ja er solle ihm dies sogar verbieten[237]. Das teilte d’Affry dem Saint-Germain am Mittwoch (26. März) bei seinem Besuche mit, und zwar im Namen des Königs von Frankreich. Als dieser aber den Befehl zu sehen verlangte, da er sich nicht denken konnte, daß er vom König selbst käme, räumte d’Affry ein, daß der Befehl nicht vom König selbst, sondern vom Herzog von Choiseul als Staatssekretär des Auswärtigen käme. Dies begleitete er mit Versicherungen seiner Hochachtung und drückte zugleich den Wunsch aus, ihn am nächsten Tage nochmals zu sprechen. Saint-Germain jedoch lehnte dies ab, da er nicht gewillt sei, den Gesandten nochmals zu einem Verstoß gegen seine Befehle zu veranlassen, die er bereits durch seinen Empfang übertreten hätte. D’Affry ließ einfließen, daß dieser Befehl die Folge eines Briefes sei, den Saint-Germain an die Marquise von Pompadour geschrieben hätte[238], und durch den er, wie er sich ausdrückte, in Versailles in Teufels Küche geraten sei, obwohl er leugnete, von dem Inhalt des Briefes das geringste zu wissen. Saint-Germain berief sich auf die ihm bei seinem ersten Besuche gegebenen Beweise dafür, daß er nicht ohne Vollmacht sei, und erklärte, daß die möglichen Folgen seiner Briefe ihm keine Kopfschmerzen verursachten, was den Gesandten einigermaßen mißtrauisch machte. Schließlich verabschiedete er sich kurzerhand. Nichtsdestoweniger ließ d’Affry sich gestern wieder nach ihm erkundigen. Dabei ließ er ihm sein Bedauern ausdrücken, ihn nicht gesehen zu haben, und seine Besorgnis, er möchte unpäßlich sein. Ob er seitdem bei ihm war, weiß ich nicht.
Diese neue Episode in dem Roman Saint-Germains verwundert mich nicht sehr. Ebensowenig sollte es mich wundern, wenn über kurz oder lang ein mächtiger französischer Minister seinem Treiben ein Ende macht, obwohl er behauptet, sich vor nichts zu fürchten.
Ich war jedoch begierig zu erfahren, was er nun vorhat und wie er sein Unternehmen fortsetzen will. Mir scheint, fürs nächste wird er nicht recht wissen, was er tun soll. Ob aus Furcht vor dem Groll des Herzogs von Choiseul, oder, wie er behauptet, wegen der Tatlosigkeit des Königs von Frankreich und der Unschlüssigkeit der Marquise, vermag ich nicht zu sagen. Aber ich fand ihn im Zweifel darüber, ob er nicht versuchen solle, den Herzog von Choiseul selbst für das System zu gewinnen, das seine eigenen Auftraggeber seiner Ansicht nach vertreten. Es war nicht meines Amtes, ihn dazu zu ermutigen, und so sagte ich nur, die Sache schiene mir, aus der Entfernung gesehen, heikel zu sein und könnte seine Beschützer in Ungelegenheit bringen.
Dann suchte ich von ihm zu erfahren, in welcher Weise er von meinen Eröffnungen Gebrauch machen werde, und ob er selbst nach Versailles zu gehen gedächte. Dies lehnte er fürs erste ab, da er, wie er sagte, sonst gleich wieder zurückgeschickt würde und nur neuen Argwohn erregen müßte. Doch wollte er einen seiner Diener mit drei Briefen absenden, einem an die Frau von Pompadour, einem an den Marschall von Belle-Isle und dem dritten an einen Prinzen von Geblüt, den Grafen von Clermont[239], den er anfangs als seinen Busenfreund und als einen Mann hingestellt hatte, der des Königs Vertrauen unabhängig von seinen Ministern besäße und sehr für einen sofortigen Friedensschluß mit England einträte.
Um jeden Verdacht zu zerstreuen, zeigte er mir tatsächlich einen Brief dieses Prinzen an ihn vom 14. d. M., der in den freundschaftlichsten und herzlichsten Ausdrücken gehalten war, seine Abwesenheit beklagte und seine baldige Rückkehr herbeiwünschte. Er hegte keinen Zweifel, daß er von den beiden Letztgenannten Antworten erhalten würde. Von Frau von Pompadour, sagte er, erwarte er dies nicht, denn es wäre bei ihr Grundsatz, über Staatsangelegenheiten nichts zu schreiben, obwohl es unbedingt nötig sei, sie zu unterrichten, damit sie in den Stand gesetzt werde, ihrerseits zu wirken.