1. Die Fabriken eignen sich nicht zu Staatsbetrieben, weder der Sache nach noch im Hinblick auf das Einzelne und die Verwaltungskosten.

2. Sollte trotz allem, was ich dagegen angeführt habe, die Herstellung oder Ausbeutung von Surmonts Geheimverfahren einen Ertrag abwerfen, so hat Frau Nettine den allerersten Anspruch darauf.

3. Somit kann man ihr nicht den Schutz und die Erleichterungen abschlagen, die sie bei der Regierung beantragen wird, zumal es Regierungsgrundsatz ist, den Manufakturen jede Förderung zu gewähren, die mit der Verfassung des Landes vereinbar ist.

Ich hoffe, daß Ihre Majestät diese Schlußfolgerungen gutheißen wird, kann mich aber nicht dafür verbürgen. Inzwischen geben bereits meine früheren Briefe E. E. die erforderlichen Richtlinien.

Kaunitz an Maria Theresia

Wien, 21. Juli 1763.

Eure Kaiserliche Majestät werden sich erinnern, daß ich am 22. April d. J.[375] einen Bericht des Grafen Cobenzl über die Riesengewinne vorgelegt habe, die er sich von den Geheimverfahren in der Färberei und mehreren anderen Handelsartikeln verspricht, die eine eigenartige Persönlichkeit, früher als Graf Saint-Germain bekannt, zu besitzen vorgibt.

Kaunitz wiederholt den Inhalt des Berichts von Cobenzl vom 8. und seiner Antwort vom 19. April[376].

Staatskanzler Graf Kaunitz