Duellarten.
Bei den gesetzmässigen Duellen kommen drei Arten von Waffen in Betracht:
- 1. Der Säbel,
- 2. der Degen und
- 3. die Pistole.
Jede andere Art von Waffen zählt in die Kategorie der Ausnahmsduelle.
Nur gegenseitige Uebereinkunft der beiden Gegner kann eine andere Duellart, beziehungsweise Waffe bestimmen, welcher jedoch die Secundanten unter keiner Bedingung beipflichten müssen.
Bei genauer Beurtheilung des Gebrauches der Waffen, wie sie die landesüblichen Sitten vorschreiben, ergiebt es sich, dass in den meisten Ländern nur zwei Waffen bei den legalen Duellen zulässig sind.
Während in Oesterreich-Ungarn und Deutschland der Säbel und die Pistole üblich sind, gelten beispielsweise in Frankreich, Italien und Spanien der Degen und die Pistole.
Nach dem französischen Duellcodex des Grafen Chatauvillard kann in Frankreich der Säbel nur ausnahmsweise als legale Duellwaffe betrachtet werden. Diese Waffe kann unter keinem Umstande einem Civilisten aufgedrängt werden, und selbst Officiere, die nicht bei der Cavallerie dienen, können dieselbe zurückweisen.
Chatauvillard sagt diesbezüglich:
„Nur gegenseitige Uebereinkunft kann eine andere Waffe als den Degen, die Pistole und den Säbel bestimmen, und sogar der Säbel kann vom Beleidiger abgelehnt werden, wenn er verabschiedeter Officier und unfähig ist, sich des Säbels zu bedienen. Wer nicht in der Armee dient, kann immer den Säbel ablehnen.”