„Ich erinnere Sie, meine Herren, dass Sie, sobald ich Ihnen die Degen übergebe, mit Ihrem Ehrenworte verpflichtet sind, sich vollkommen ruhig zu verhalten, und sich vor dem Commando „Allez!” jeder Action zu enthalten haben; weiters sind Sie verpflichtet, auf das Commando „Arretez!” oder „Halt!” augenblicklich jede Bewegung einzustellen.”
Art. 15. — Nachdem alle Mittheilungen erfolgt sind, werden die Degen nach der vorgeschriebenen, durch das Los bestimmten Reihenfolge überreicht.
Die beiden Gegner haben nach Uebernahme der Waffen die Spitzen derselben zu Boden zu halten, oder es behält der leitende Secundant die Spitzen der Klinge in seinen Händen, welche Gepflogenheit beiweitem vorzuziehen ist, da hierdurch jede Uebereilung oder Zufälligkeit hintangehalten wird.
Art. 16. — Die Secundanten haben sich gleichfalls mit Degen, die jedoch nicht zugespitzt sein sollen, oder in Ermanglung solcher, mit starken Stöcken zu bewaffnen.
Sie halten die Spitzen oder Enden derselben zu Boden gesenkt. Der Gebrauch von Degenstöcken ist gänzlich verboten.
Entgegen der Degenbewaffnung der Secundanten wird von erfahrener und berufener Seite der Stock als Bewaffnung vorgeschlagen.
Nach ihren Aussprüchen haben die Erfahrungen, das System sich mit Degen zu bewaffnen, absolut verurtheilt.
Wir können dieser Anschauung vollkommen beipflichten.
Bei einer sehr lebhaft geführten Attaque kann es sich leicht ereignen, dass trotz einer bereits erfolgten Verwundung der Kampf mit der gleichen Lebhaftigkeit weiter geführt wird.
Abgesehen davon, dass bei der rasch zu erfolgenden Intervention der Degen nicht fechtkundigen Secundanten bei Ausübung ihrer Pflicht mehr hinderlich als nützlich wäre, könnte auch leicht durch unvorsichtige Handhabung desselben eine Verwundung der Betheiligten stattfinden.