Auch bildet der entblösste Degen in der Hand eines unerfahrenen Secundanten stets eine Gefahr für die Leitung und den Ausgang des Duelles.
Ein nicht fechtkundiger Secundant dürfte bei einem Haltruf oder im Momente, wo er durch sein persönliches Einschreiten dem Kampfe Einhalt gebieten soll, mehr auf die Waffe achten, als gebotenenfalls mit dieser interveniren.
Art. 17. — Sind die Waffen übergeben, so nehmen, nachdem die letzten Formalitäten hiermit beendet erscheinen, die Secundanten ihre vorgeschriebenen Plätze ein, worauf unverzüglich das Commando für den Beginn des Kampfes zu erfolgen hat.
Art. 18. — Vom Eintreffen beider Parteien auf dem Kampfplatze bis zum Beginne des Kampfes selbst, sollen nicht mehr als zehn Minuten vergehen.
Art. 19. — Die beiden ältesten oder den Kampf leitenden Secundanten nehmen ihre Plätze an der linken Seite ihrer Clienten ein.
Die beiden anderen Secundanten stellen sich zur Seite der leitenden Gegensecundanten auf, so dass jeder der beiden Kämpfenden seinen eigenen und einen Secundanten des Gegners an seiner linken Seite hat, wobei der eigene Secundant ihm zunächst steht. (Siehe [Tafel II].)
Es ist durchaus fehlerhaft, wenn sich die Secundanten zu beiden Seiten der Kämpfenden oder an deren rechter Seite aufstellen.
Abgesehen davon, dass hierdurch die Secundanten an die Rückseite der Gegner zu stehen kommen, wodurch so mancher Kämpfende in der freien Ausführung seines Angriffes beeinflusst wird, erscheint auch die Aufstellung an dieser Seite nicht zweckmässig, da die meisten Fechter mehr oder weniger zum Voltiren nach rechts hinneigen und hierdurch gehindert wären.
Art. 20. — Die Secundanten haben ihre Plätze derart seitwärts einzunehmen, dass sie jede Phase des bevorstehenden Kampfes genau überwachen können.
Durch ihre Plätze darf aber die freie Bewegung der Kämpfenden durchaus nicht beeinträchtigt werden.