Art. 35. — Während des Kampfes ist ein Wechseln der Waffen aus einer Hand in die andere nicht zulässig.

Selbst bei Wiederaufnahme des Kampfes nach einer Unterbrechung, ist die Fortsetzung des Kampfes mit der anderen Hand nur dann zulässig, wenn nach einer geringfügigen Verwundung der Hand die Weiterführung der Waffe ausgeschlossen erscheint, und die Bedingungen auf vollständige Kampfesunfähigkeit lauten. Im Uebrigen muss der Verwundete diesen Wunsch selbst geäussert haben.

Es kann keinem der beiden Gegner aus was immer für einem Grunde zugemuthet werden, die Waffe mit der anderen Hand zu ergreifen.

Art. 36. — Gegen einen entwaffneten oder gestürzten Gegner darf weder offensiv vorgegangen, noch dürfen Stösse gegen denselben geführt werden.

Doch kann selbstverständlich ein nach einer durch ein regelrechtes „Battement” oder durch eine scharf genommene Parade, sowie der Riposte des „tac au tac” erfolgten Desarmirung in Verbindung gebrachter, ohne Zeitverlust rapid geführter Stoss nie beanständet werden, da beide Bewegungen in diesem Falle ein Tempo bilden. (Siehe: [Desarmement].)

Art. 37. — Als entwaffnet ist ein Kämpfer dann anzusehen, wenn die Hand den Degen fallen liess, oder wenn die Waffe nicht mehr ersichtlich fest in der Hand gehalten wird, so dass eine Führung derselben, sei es in offensiver oder defensiver Absicht, ausgeschlossen erscheint.

Art. 38. — Wurde durch eine erfolgte Desarmirung der Kampf unterbrochen, so wird nach dem Ergreifen der Waffe derselbe nach den eingangs gegebenen Vorschriften neuerdings fortgesetzt.

Art. 39. — Ist die Waffe einem der Gegner vollständig entfallen, so hat dessen Secundant die Verpflichtung, dieselbe aufzuheben und seinem Clienten zu übergeben.

Art. 40. — Zur festen und sicheren Haltung des Degens steht jedem der Gegner das Recht zu, denselben mittelst eines Porte-épée oder einer Schlinge, deren Enden jedoch nicht herabhängen dürfen, zu befestigen.

Art. 41. — Ist einer der Kämpfenden verwundet worden, oder glauben die Secundanten der berechtigten Meinung zu sein, dass eine Verwundung stattgefunden hat, so ist der Kampf von Seite der Secundanten sofort einzustellen.