Wenn auch bei den vorbeschriebenen Duellarten, dem Degen- und dem Säbelduelle, das Leben des Einzelnen auf das Spiel gesetzt wird, so kann doch keineswegs geleugnet werden, dass das Pistolenduell unter den Duellen das gefährlichste bleibt.

Trotzdem darf man nicht die Meinung aufkommen lassen, dass bestimmte Beleidigungen nur durch den Gebrauch der Pistole getilgt werden können, welche Eigenschaft der Pistole von Vielen zugeschrieben werden möchte.

Wir schliessen uns vollständig der Ansicht an, dass man den blanken Waffen, dem Degen oder dem Säbel, gegenüber geradesogut wie bei der Pistole das Leben einsetzen kann, und dass es ebensoviel Muthes bedarf, sich der blanken Waffe wie der Pistole gegenüber zu stellen.

Im Uebrigen wird mit vollem Rechte behauptet, dass man bei blanken Waffen den Muth in derselben Weise, wenn nicht mehr, zur Geltung bringen kann.

Mit Berücksichtigung des Umstandes, dass oft ein dreimaliger Kugelwechsel eines Pistolenduelles resultatlos verläuft, ereignet es sich nicht selten, dass bei Duellen, denen ernstere Motive zu Grunde liegen, die blanke Waffe mit der Bedingung bis zur vollständigen Kampfesunfähigkeit der Pistole vorgezogen wird.

Die Wahl der Waffe steht einzig und allein dem Beleidigten zu; würde die Gegenpartei die Wahl des Säbels oder Degens nicht annehmen wollen und ihrerseits die Pistole als Duellwaffe in Vorschlag bringen, so ist die Anmassung des ihr nicht zukommenden Rechtes der Waffenwahl auf das Energischeste zurückzuweisen.

Ist von Seite des Beleidigten die Pistole als Duellwaffe bestimmt worden, so hat vor Feststellung der Bedingungen einer jeden Art des Pistolenduelles die wichtigste der Fragen, ob die Waffe gezogen oder glatt sein soll, zur Entscheidung zu gelangen.

Die Gesetze der Pistolenduelle gestatten ohne Unterschied den Gebrauch gezogener Läufe; es ist eine irrige Ansicht, dass nur glatte Läufe in Verwendung kommen dürfen, wenn auch thatsächlich meist diese verwendet werden.

Die Secundanten sollen jedesmal, falls von Seite eines der beiden Gegner gezogene Pistolen verlangt werden, diesem Verlangen, mit Berücksichtigung, dass die Verwundungen durch dieselben ernsterer Natur sind, nach Möglichkeit entgegentreten und glatte Läufe in Vorschlag bringen, insbesondere dann, wenn dem Duell weniger schwerwiegende Motive zu Grunde liegen.

Wenn auch der Beleidiger, falls von seiner Seite gezogene Läufe in Vorschlag gebracht wurden, bei diesem Verlangen nicht verharren darf, so dürfte immerhin ein Bemühen der Secundanten in dieser Richtung hin resultatlos bleiben, wenn eine Beleidigung durch Schlag oder eine diesem Grade gleichgestellte Beleidigung vorliegt, und der Beleidigte an der Bedingung gezogener Pistolen festhält.