Die Mücken, die öfter beweglich sind, müssen fest sein; die Secundanten haben die Verpflichtung, auf diesen Umstand besonders bei fremden, ihnen nicht bekannten Secundanten und Gegner zu achten, um jedem Betruge auszuweichen.

Eine der wesentlichsten Vorschriften der Pistolenduelle, von der nie Umgang genommen werden soll, ist, dass die für den bevorstehenden Kampf bestimmten Waffen von den Secundanten besorgt werden und den beiden Kämpfenden völlig unbekannt sein müssen.

Sollten den getroffenen Bestimmungen nach, den Kämpfenden die Benützung eigener Pistolen gestattet sein, so müssen auch diese rechtzeitig den Secundanten übergeben werden.

In beiden Fällen liegt den Secundanten die Verpflichtung ob, die Waffen genau zu untersuchen, deren Verwendbarkeit zu constatiren und selbe auf das Terrain zu bringen.

Die Pistolen dürfen erst im letzten Momente vor dem Kampfe, nachdem alle Vorbereitungen getroffen wurden, den beiden Gegnern überreicht werden.

Diese Vorschrift ist, namentlich wenn den Gegnern die Waffen nicht bekannt sind, eine der wichtigsten der Pistolenduelle, die von den Secundanten auf das Gewissenhafteste beobachtet werden soll.

Die Pistolen müssen eine nach der anderen in der bei den einzelnen Duellarten beschriebenen Art und Weise geladen werden.

Das Laden der Pistolen haben die beiden leitenden Secundanten zu besorgen, doch kann dieses auch bloss einem der Secundanten übertragen werden, in welchem Falle alle Secundanten anwesend sein müssen.

Damit die Pistolen gleichmässig geladen werden, der Ladestock auch gleich stark aufgesetzt wird, empfiehlt es sich, dass ein Büchsenmacher oder sonst ein Fachkundiger anwesend ist, der unter Aufsicht der Secundanten sein Amt ausübt.

Eine besondere Sorgfalt ist dem Aufsetzen der Zündhütchen zuzuwenden, um das Versagen des Schusses hintanzuhalten.