Niemals dürfen die Secundanten einer geringeren Entfernung als fünfzehn Schritte zustimmen oder in Vorschlag bringen.
Das Duell würde, des gesetzmässigen Charakters hierdurch benommen, in die Kategorie der Ausnahmsduelle fallen.
Das für den Kampf zu bestimmende Terrain soll sorgfältig gewählt werden.
Keiner der beiden Gegner darf der Sonne gegenüber stehen; desgleichen muss die Windrichtung geprüft und diese bei Feststellung der beiden Standplätze berücksichtigt werden.
Sorgfältig ist es zu vermeiden, dass einer der beiden Gegner vor eine Wand oder einen stärkeren Baum, oder überhaupt vor einen Hintergrund gestellt wird, welcher seine Gestalt abhebt. Hierdurch würde er ein schärferes Zielobject abgeben als jener Gegner, der isolirt steht.
Die Standplätze der beiden Gegner sollen so viel als möglich gleichartig gewählt werden.
Die Secundanten haben die Verpflichtung, alles genau und sorgfältig zu erwägen, sowie alles zu vermeiden trachten, was Schaden oder Nutzen der einen oder der anderen Partei bringen könnte.
Sind die beiden Standplätze gewählt, so hat das Los zu entscheiden, welcher jedem der beiden Gegner zukommt.
Bei dem Pistolenduelle „mit festem Standpunkte” wird einem der Gegner das Recht zugesprochen, den ersten Schuss abgeben zu dürfen, während bei allen anderen Duellarten entweder der erste Schuss dem freien Ermessen der beiden Gegner anheimgestellt wird, oder diese gleichzeitig den Schuss abzugeben haben.
Das Recht, welcher der beiden Gegner zur Abgabe des ersten Schusses berechtigt erscheint, wird nicht selten von Seite der Secundanten einer Discussion unterworfen.