Beleidigung durch Schlag.
Es giebt schwere Beleidigungen, welche augenblickliche Gegenwehr nach sich ziehen.
Durch einen plötzlich erhaltenen Schlag, ohne im entferntesten Ursache hierzu gegeben zu haben, kann es sich leicht ereignen, dass man, hierüber empört, die Besinnung verliert und in demselben Momente den Schlag erwidert.
Wurde man durch einen plötzlichen Angriff zu dieser unüberlegten Handlung hingerissen, so muss man trachten, dieser Situation so schnell als möglich ein Ende zu bereiten, um keinen Kampf oder kein Handgemenge, wozu nur Gewaltthätigkeit verleiten kann, zu provociren.
Bei einem Officier in Uniform, der unerwartet angegriffen wird, ändert sich allerdings insoferne die Sachlage, als er im gegebenen Falle von seiner Waffe Gebrauch zu machen hat.
Um sich zu bekämpfen, um sich Genugthuung zu verschaffen, muss man nicht ringen, muss man nicht zu Stöcken greifen.
Nach alt französischem Duellcodex erfolgte nach einem Ringen stets ein Duell auf Leben und Tod, welches sonst nicht statthaft war.
Art. 1. — Jede in einem Wortwechsel oder Streite erfolgte absichtliche Berührung ist Schlag.
„Wer anrührt, schlägt!” — in der That keine Abstufungen. Dieser Grundsatz muss unter allen Umständen festgehalten werden.
Der Geschlagene ist der Beleidigte.