Art. 20. — Sollten noch im letzten Momente von irgend einer Seite Einwendungen erhoben werden, so sind diese sofort an Ort und Stelle zu beheben.
Art. 21. — Um jedem Zufalle oder jeder Unzukömmlichkeit vorzubeugen, erscheint es dringend geboten, dass alle nothwendigen Mittheilungen an die beiden Gegner, sowie die Aufforderung des Einnehmens der Plätze stets vor Uebergabe der Waffen erfolgen.
Art. 22. — Sind alle vorbereitenden Formalitäten beendet, so werden die Pistolen unter Controle der beiderseitigen Secundanten der Cassette entnommen, und im Falle nicht eigene Waffen in Verwendung kommen sollten, in der durch das Los bestimmten Reihenfolge den Gegnern überreicht.
Art. 23. — Die beiden Gegner haben nach Ueberreichung der Pistolen diese mit zu Boden gesenkter Mündung zu halten.
Art. 24. — Hierauf nehmen die Secundanten ihre Plätze ein.
Sie haben sich parallel mit der Schussrichtung aufzustellen, so dass alle vier Secundanten in eine Linie zu stehen kommen, wobei jedem Gegner ein Gegensecundant zunächst steht. (Siehe [Tafel III].)
Die Aerzte haben ihren Platz einige Schritte hinter den Secundanten.
Art. 25. — Die Secundanten haben sich, sobald sie ihre Plätze eingenommen haben, ruhig zu verhalten, widmen ihre volle Aufmerksamkeit dem bevorstehenden Kampfe und verfolgen denselben mit einer Secundenuhr in der Hand.
Art. 26. — Der leitende Secundant giebt hierauf das Zeichen für den zu beginnenden Kampf. Er lenkt die Aufmerksamkeit der Kämpfenden durch folgende Worte auf sich:
„Meine Herren, Achtung auf mein Commando!” worauf das vorbereitende Aviso „Spannt!” und nach kurzem Intervalle das Commando „Feuer!” erfolgt.