Die beiden Gegner haben hierauf in der vorher bestimmten Reihenfolge und in der weiters angegebenen Zeit den Schuss abzugeben.

Art. 27. — Die Reihenfolge der Abgabe des Schusses wird am zweckmässigsten durch folgende Regel festgestellt:

Bei einer Beleidigung ersten Grades wird bei jeder Distanz um das Recht des ersten Schusses gelost.

Bei einer Beleidigung zweiten Grades hat der Beleidigte nur dann das Recht des ersten Schusses, wenn die gesetzmässig weiteste Distanz von fünfunddreissig Schritten beibehalten wird. Ist die Entfernung eine kürzere, so hat das Los hierüber zu entscheiden.

Bei einer Beleidigung dritten Grades hat der Beleidigte bei jeder Distanz das Recht der Abgabe des ersten Schusses.

Art. 28. — Jeder versagte Schuss zählt, wenn kein anderes Uebereinkommen getroffen wurde, als abgegeben.

Art. 29. — Auf das vorbereitende Aviso „Spannt!” erheben die beiden Gegner die Pistolen und vollführen das Commando.

Ist das Commando „Feuer!” erfolgt, so eröffnen die beiden Gegner nach dem übereingekommenen Vorrang in folgender Anordnung den Kampf:

a) Jenem Gegner, dem der erste Schuss zukommt, ist, bei Verlust des Schusses vom Commando ab gerechnet, eine Minute Zeit gegeben.

b) Die Abgabe des Gegenschusses hat gleichfalls in einer Minute zu erfolgen, gerechnet vom Momente des abgegebenen ersten Schusses.