Art. 17. — Nach Ueberreichung der Pistolen haben die Gegner diese mit zu Boden gesenkter Mündung zu halten.

Art. 18. — Hierauf nehmen die Secundanten und die Aerzte ihre vorgeschriebenen Plätze ein, die auch bei dieser Duellart für die Secundanten in einer Linie parallel zur Schussrichtung sind. (Siehe [Tafel V].)

Die Aerzte stehen einige Schritte hinter den Secundanten.

Art. 19. — Die Secundanten haben sich nunmehr vollkommen ruhig zu verhalten und widmen ihre volle Aufmerksamkeit dem bevorstehenden Kampfe.

Haben die Secundanten und Aerzte ihre Plätze eingenommen, so giebt der das Duell leitende Secundant das Zeichen für den Beginn des Kampfes:

„Achtung, meine Herren, auf das Commando!” und nach einem kurzen Intervall commandirt er „Vorwärts!”

Art. 20. — Auf dieses Commando spannen die beiden Gegner ihre Waffen und halten dieselben nunmehr mit der Mündung nach aufwärts.

Die beiden Gegner dürfen nun in gerade Richtung gegeneinander vorrücken, sie können stehen bleiben, wann es ihnen beliebt, sie dürfen zielen, ohne zu schiessen, dann wieder vorwärts gehen, dürfen aber nur bis zu der bezeichneten Stelle — der Barrière — vorrücken.

Die Barrière darf von keinem der beiden Gegner unter keiner Bedingung überschritten werden.

Art. 21. — Das Tempo zum Vorrücken kann jeder der beiden Gegner nach Belieben ergreifen.