Art. 22. — Jedem der beiden Gegner steht das Recht zu, nach seinem Gutdünken zu schiessen, entweder vom Standplatze, ohne dass er vorgerückt wäre, oder er rückt vor und schiesst von irgend einem Punkte der Linie aus, oder er rückt bis zur Barrière vor, um von dieser aus Feuer zu geben.

Art. 23. — Während des Vorrückens ist die Mündung der Pistole nach aufwärts zu halten.

Zum Zielen, sowie zur Abgabe des Schusses, muss stehen geblieben werden.

Während der Bewegung darf nicht gezielt, noch geschossen werden.

Art. 24. — Ist einer der Gegner bis zur Barrière vorgetreten, um von diesem Punkte aus Feuer zu geben, so kann der andere Gegner, falls er seinen Standplatz nicht verlassen hat, ruhig auf demselben verharren; er kann niemals zum Vorrücken gezwungen werden.

Art. 25. — Wer geschossen hat, muss an diesem Punkte in vollkommenster Unbeweglichkeit das Feuer oder die Antwort des Gegners erwarten.

Letzterem ist, vom ersten Schusse an gerechnet, zum Vorrücken und Schiessen nur eine Minute Zeit gelassen.

Es ist ihm in dieser Zeit gestattet, selbst bis zur Barrière vorzutreten, um von dieser den Schuss abzugeben.

Ist die Frist von einer Minute abgelaufen, so verliert der Gegner jedes Recht, Feuer zu geben; die Secundanten haben zu veranlassen, dass die Waffe sofort gesenkt wird.

Art. 26. — Wurde keiner der beiden Gegner getroffen und findet nach den festgestellten Bedingungen ein erneuerter Kugelwechsel statt, so treten die Duellanten wieder auf ihre Standplätze zurück, worauf das Duell nach den vorbeschriebenen Regeln seine Fortsetzung findet.