Art. 12. — Hierauf werden die beiden Gegner eingeladen, ihre durch das Los vorher bestimmten Plätze einzunehmen.

Art. 13. — Die Plätze der beiden Gegner befinden sich an den entgegengesetzten Endpunkten der parallelen Linien, so dass sich die Kämpfenden schräg gegenüber stehen, und jeder derselben die Linie seines Gegners zur rechten Seite hat.

Art. 14. — Der das Duell leitende Secundant hat in aller Kürze die vereinbarten Bedingungen bekanntzugeben, und fordert beide Gegner auf, diese von ihnen angenommenen Vereinbarungen auf das Gewissenhafteste einzuhalten.

Art. 15. — Hierauf theilt der Leiter des Duelles das Commando für den Beginn des Kampfes mit, welches für diese Duellart „Vorwärts!” lautet.

Gleichzeitig hat er die Gegner aufmerksam zu machen, dass sie mit ihrer Ehre verpflichtet sind, vor diesem Commando weder die Waffen zu spannen, noch diese zu erheben, sich überhaupt vollkommen ruhig zu verhalten haben.

Art. 16. — Sind alle Mittheilungen erfolgt, sowie die vorbereitenden Formalitäten beendet, so werden die Pistolen unter Controle der beiderseitigen Secundanten der Cassette entnommen, und den Gegnern nach der durch das Los bestimmten Reihenfolge übergeben, im Falle, den getroffenen Bestimmungen nach, nicht eigene Waffen in Verwendung kommen.

Art. 17. — Die Gegner haben die Waffen nach Ueberreichung mit zu Boden gesenkter Mündung zu halten.

Art. 18. — Nach Ueberreichung der Waffen nehmen die Secundanten ihre Plätze ein. (Siehe [Tafel VII].)

Um gegen das Feuer der beiden Duellanten geschützt zu sein, stellen sich die Secundanten, entgegen den anderen Duellarten, paarweise hinter den Gegner ihres Clienten, also in verkehrter Ordnung auf.

Sie müssen, um in keine Gefahr zu kommen, sich etwas rechts abseits halten, doch nur so weit, dass sie stets den Kampf in allen seinen Phasen auf das Genaueste überwachen, um gegebenenfalls rasch einschreiten zu können.