Art. 19. — Sind die Plätze von allen Betheiligten eingenommen, so giebt der das Duell leitende Secundant das Aviso zur Eröffnung des Kampfes:
„Meine Herren, Achtung auf das Commando!” und nach einem kurzen Intervall commandirt er: „Vorwärts!”
Art. 20. — Ist dieses Commando erfolgt, so spannen die beiden Gegner ihre Waffen und halten dieselben nunmehr mit der Mündung nach aufwärts.
Die beiden Gegner dürfen sich vorwärts bewegen, indem sie der vorgezeichneten Linie folgen.
Gegeneinander in gerader Linie vorzugehen oder von derselben abzuweichen, ist nicht gestattet.
Die beiden Gegner können sich bis auf die kürzeste Distanz einander nähern; diese kann auch dann erreicht werden, wenn einer derselben auf seinem Standpunkte verharrt und nicht vorgerückt wäre.
Art. 21. — Die Vorwärtsbewegung kann unterbrochen werden, ohne dass gezielt oder geschossen wird, die Gegner können zielen ohne zu schiessen, dürfen dann wieder vorwärts gehen, wenn es für sie vortheilhafter erscheint.
Art. 22. — Das Tempo zum Vorrücken ist jedem der Gegner nach Belieben überlassen.
Art. 23. — Den beiden Gegnern steht das Recht zu, nach ihrem Gutdünken den Schuss abzugeben.
Sie schiessen entweder vom Standplatze oder rücken vor, um von irgend einem Punkte der Linie aus Feuer zu geben.