Art. 24. Im Vorrücken ist die Mündung der Pistole nach aufwärts zu halten.

Während der Bewegung darf weder gezielt noch geschossen werden.

Wer zielen und schiessen will, muss stehen bleiben.

Art. 25. — Wer Feuer gegeben hat, muss an diesem Punkte stehen bleiben, und in vollkommenster Unbeweglichkeit die Antwort des Gegners erwarten.

Art. 26. — Letzterem ist vom ersten Schusse an gerechnet zum Vorrücken und zur Erwiderung des Schusses nur eine halbe Minute Zeit gegeben.

Während dieser Zeit ist es diesem Gegner gestattet, wenn es in seinem Vortheile liegen sollte, weiter vorzurücken, um eventuell die kürzeste Distanz von fünfzehn Schritten gegenüber seinem Gegner zu erreichen.

Ist die gegebene Frist von einer halben Minute abgelaufen, so verliert der Gegner jedes Recht Feuer zu geben, und haben die Secundanten das Senken der Waffe zu veranlassen.

Art. 27. — Wurde keiner der beiden Gegner verwundet, und soll nach den festgestellten Bedingungen ein erneuter Kugelwechsel stattfinden, so werden die Duellanten aufgefordert, sich neuerdings auf die früheren Standplätze zu begeben, worauf das Duell in der vorbeschriebenen Weise seine Fortsetzung findet.

Art. 28. — Hat jedoch nach dem ersten Schusse eine Verwundung stattgefunden, so hat der Verwundete das Recht in der Zeit von „zwei Minuten”, vom Momente der Verwundung an gerechnet, Feuer zu geben.

Diese Frist bleibt dieselbe, ob die Verwundung eine leichte gewesen oder der Verwundete gestürzt wäre.