Nach Verlauf dieser Frist erlischt das Recht zur Abgabe der Antwort.
Der Gegner, der zum Vorrücken nicht genöthigt werden kann, hat in vollkommenster Ruhe den Gegenschuss abzuwarten.
Art. 29. — Soll der Kampf nach einer stattgehabten Verwundung erneuert werden, so kann selbst auf Verlangen des Verwundeten diesem Wunsche nur dann willfahrt werden, wenn die Secundanten und die Aerzte den Verwundeten für kampffähig halten.
Art. 30. — Hat eine Unregelmässigkeit oder Verletzung der Bedingungen oder der Duellgesetze stattgefunden, oder ist hierdurch eine Verwundung erfolgt, so haben die Secundanten die Verpflichtung, sich nach den bereits bei den anderen Duellarten gegebenen Vorschriften zu verhalten.
VI. Pistolenduell auf Commando oder Signal.
Von allen gesetzmässigen Pistolenduellen ist jenes auf Commando oder besser gesagt auf „Signal” — da nur ein solches für den Beginn des Kampfes statt eines Commandos erfolgt — das gefährlichste.
Es erfordert von allen Seiten die grösste Aufmerksamkeit, weil leicht ein Versehen stattfinden kann, welches dem Duelle eine unerwartete Wendung geben könnte.
Es ist bereits bei Besprechung der Ablehnung einer bestimmten Duellart darauf hingewiesen worden, dass diese Art des Pistolenduelles von Seite der Secundanten abgelehnt werden kann, falls nicht eine Beleidigung dritten Grades vorliegt.
Diese Ablehnung ist umsomehr berechtigt, als bei jeder der vorher beschriebenen fünf gesetzmässigen Duellarten durch Einhaltung der gestatteten kürzesten Distanz und mehrmaligem Kugelwechsel eine Verschärfung ohnehin zulässig erscheint.
Das Pistolenduell „auf Commando oder Signal”, bei welchem leicht beide Duellanten bleiben können, wäre nur dann zu empfehlen, wenn es sich bei ungleichen Gegnern in besonders erschwerenden Fällen darum handeln sollte, die Gegensätze der Geschicklichkeit in der Handhabung der Waffen auszugleichen, um den Unerfahrenen jene Chancen zu bieten, die der Erfahrene und Geschickte besitzt.