Art. 1. — Das Benehmen und Verhalten der beiden Gegner, sowie der Secundanten ist conform jenen, welches in den Artikeln 1 bis 4 des Pistolenduelles „mit festem Standpunkte” gegeben wurde.
Die hierbei aufgestellten Vorschriften haben auch bei dieser Duellart ihre volle Giltigkeit.
Art. 2. — Die Leitung, beziehungsweise die am Kampfplatze zu treffenden Vorbereitungen hat, wenn nicht schon vorher ein diesbezügliches Uebereinkommen getroffen wurde, der älteste der Secundanten unter Beihilfe des älteren Secundanten der Gegenpartei zu übernehmen, oder es entscheidet hierüber das Los.
Liegt jedoch eine Beleidigung dritten Grades vor, so hat bei dieser Duellart stets ein Secundant des Beleidigten die Leitung zu übernehmen, und das „Signal” zu geben.
Art. 3. — Wenn es auch Pflicht des leitenden Secundanten ist, bei jedem Duelle durch wenige Worte zu trachten eine Versöhnung der beiden Gegner herbeizuführen, so ist bereits des Oefteren darauf hingewiesen worden, dass dieser Versöhnungsversuch in den meisten Fällen mehr eine Formsache ist.
Wird die vorliegende Duellart „auf Signal”, wie wir annehmen wollen, nur in jenem Falle vorgeschlagen, wo schwerwiegende Motive dem Duelle zu Grunde liegen, so dürfte sich der leitende Secundant unter Hinweis auf die Motive nur auf die Mittheilung beschränken, dass bei dieser Sachlage eine Versöhnung wohl ausgeschlossen erscheint.
Art. 4. — Nachdem die Secundanten das geeigneteste Terrain für den Kampf ermittelt haben, bestimmen und markiren sie die beiden Standplätze, die hinsichtlich der Sonne, der Windrichtung und des Hintergrundes so gleichartig als möglich gewählt werden müssen.
Art. 5. — Die Entfernung der beiden Standplätze beträgt fünfundzwanzig bis fünfunddreissig Schritte.
Können sich die Secundanten betreffs der Distanz nicht einigen, so entscheidet das Los zwischen den beiden projectirten Distanzen oder man nimmt das arithmetische Mittel.
Art. 6. — Die Standplätze der beiden Gegner werden durch das Los entschieden.