Bereits in der Anmerkung zu dem Capitel über Beleidigungen ersten Grades, Art. 4, wurde die Untersuchung der Frage angedeutet, wie man sich einer grundlosen Herausforderung gegenüber zu benehmen habe.

Mag man sie im äussersten Falle im Einklänge mit Chatauvillard’s Anschauung für eine Beleidigung ersten Grades dann halten, wenn sie im überquellenden Uebermuthe ohne Tücke und Bosheit erfolgt, so verändert sich die Beurtheilung eines solchen Vorgehens offenbar dann, wenn die grundlose Herausforderung von einem händelsuchenden Raufbold oder Prahlhans absichtlich an einen in der Waffenführung bekannt schwächeren Gegner erfolgt, etwa um sich als überlegener Kämpe mit den wohlfeilen Lorbeeren eines weiteren Sieges brüsten zu können.

Die in einer solchen Herausforderung gelegene Tücke oder Brutalität lässt an und für sich begründete Zweifel an der tadellosen Ehrenhaftigkeit und Satisfactionsfähigkeit des Herausfordernden zu.

Es wird daher die Frage, ob die Herausforderung anzunehmen oder ohne irgend einer Einbusse an dem Ansehen in der Ehre des Geforderten abzulehnen sei, ein Ehrenrath zu entscheiden haben.

Keinesfalls aber wird man dem grundlos Geforderten, der stets der Beleidigte ist, im Falle des Duelles jene Rechte absprechen können, welche einem Beleidigten zweiten oder dritten Grades, je nach der Grösse des bösen Willens oder der Tücke des Herausforderers zustehen.

Diesen Anschauungen neigt sich auch Croabbon zu. Es lässt sich diesbezüglich vernehmen:

„Erscheint es gerechtfertigt, jenem, der eine ungenügend begründete Forderung erhält, die gleichen Rechte zu gewähren, die den Beleidigten des zweiten und dritten Grades zukommt?”

„Das Ziel, das man sich vorstreckt, wenn man für den grundlos Geforderten den oberwähnten Rechtszusatz fordert, ist sehr lobenswerth.”

„Man geht hierbei ohne Zweifel von der Absicht aus, den Gentleman gegen die Tücke des Raufboldes zu schützen, der aus naheliegender Besorgnis, dass der Raufbold sich noch grösserer Vortheile bedienen könnte (Wahl der Waffen, Art des Duelles, Distanz), selten von dem ungerechtfertigt angegriffenen Gentleman gebührend zurechtgewiesen wird.”

„Aber das wahre Heilmittel,” sagt Croabbon weiters, in dem er sich unserer Anschauung anschliesst, „muss anderwärts gesucht werden.”