„Der Augenblick ist gekommen, wo die Schriftsteller, die eine wichtige Stellung in der chevaleresken Literatur einnehmen und die einen wirklichen Einfluss auf ihre Mitbürger ausüben, die Pflicht haben, der absurden Meinung entgegen zu wirken, welche darin besteht, dass eine nicht begründete Forderung unbedingt angenommen werden muss.”

„Die Pflicht ist es, laut zu verkünden und es stets zu wiederholen, dass das Duell niemals als eine Gelegenheit betrachtet werden soll, seinen Muth zu zeigen, vielmehr soll dasselbe als eine Art von Genugthuung angesehen werden, welche die ritterliche Gesetzgebung jenem gewährt, der eine wohl erwogene Beleidigung erhalten hat.”

„Nur eine Beleidigung, und zwar eine genügend schwere Beleidigung, kann ein Duell motiviren.”

„In der That darf das Duell niemals als ein Mittel betrachtet werden, damit zwei Gegner ihre Bravour beweisen können; ohne begründete Beleidigung hat das Duell keine Existenzberechtigung, selbst nicht in den Augen jener, die das Duell als legitim und unerlässlich betrachten.”

„Der Gentleman, der eine unbegründete Forderung erhält, muss in Stand gesetzt werden, dieselbe zurückweisen zu können, ohne dem Tadel der öffentlichen Meinung ausgesetzt zu sein, die meist Partei für den Raufbold nimmt, und mit Unrecht den angegriffenen Ehrenmann verurtheilt.”

„Deshalb soll die ritterliche Gesetzgebung, den Zeugen deren Beihilfe bei einer so schimpflichen Handlung ausdrücklich verbieten.”

„Die Appellation an ein Ehrengericht muss immer offen bleiben; es ist nöthig, dass diese Jury mit ihrer ganzen Autorität den Widerstand des Gentleman, des Provocirten, sowie seiner Vertreter unterstütze.”

„Schneiden wir das Uebel an seiner Wurzel ab” — sagt Croabbon — „und schützen wir den Gentleman gegen die Unternehmungen der Narren und Raufbolde, ja gegen dessen eigene Schwäche, welche ihn aus Furcht, sich mit dem Makel der Feigheit zu belasten, dazu bewegt, einen Kampf anzunehmen, den er als absurd bezeichnen muss.”

„Die öffentliche Meinung betrachtet in falscher Auffassung des Ehrenpunktes gewöhnlich mit scheelen Augen jenen Mann, welcher eine nicht motivirte Herausforderung ablehnt, ohne zu bedenken, dass dem ungerechtfertigt angegriffenen Gentleman keine anderen Vortheile, als jene des Beleidigten, zukommen.”

Möge demnach diesem durch das Rechtsmittel des Ehrenrathes jene Vortheile gewährt werden, die ihm bei Beleidigungen schwerwiegender Natur zugesprochen werden.