Art. 6. — Die Pistolen werden nach den bei den gesetzmässigen Duellen gegebenen Vorschriften vor allen Zeugen geladen.

Art. 7. — Das Los bestimmt, welcher der Secundanten das Duell zu leiten und das Zeichen zum Beginne des Kampfes zu geben hat.

Art. 8. — Der das Duell leitende Secundant liest den für dieses Duell vereinbarten Vertrag vollinhaltlich vor.

Art. 9. — Nachdem die Secundanten die Gegner untersucht, ob kein fester Gegenstand ihre Brust deckt, nehmen die Kämpfenden ihre durch das Los bestimmten Standplätze ein; sie werden derart aufgestellt, dass sie sich den Rücken zukehren.

Hierauf werden die Waffen den beiden Gegnern nach der durch das Los bestimmten Reihenfolge überreicht.

Art. 10. — Die Secundanten nehmen ihre Plätze parallel zur Schusslinie ein; jedem der Gegner steht zunächst ein Gegensecundant.

Die Aerzte nehmen ihre Aufstellung einige Schritte hinter den Secundanten.

Art. 11. — Sind alle Vorbereitungen getroffen, so ruft der das Duell leitende Secundant mit vernehmbarer Stimme beiläufig folgende Worte:

„Meine Herren, ich bitte auf das Commando Acht zu geben, wenden Sie sich nicht früher um, und enthalten Sie sich jeder Action.”

Art. 12. — Hierauf erfolgt das Aviso: „Achtung!” und nach einem kurzen Intervalle das Commando: „Feuer!”