Art. 12. — Das Signal wird durch einen kräftigen Schlag in die Hand gegeben, welches auf das vorbereitende Aviso: „Achtung, meine Herren!” nach einem kurzen Intervall erfolgt.
Art. 13. — Hat einer der beiden Kämpfenden vor dem gegebenen Signal den Schuss abgegeben, so darf sein Gegner, falls er im Besitze der „geladenen” Pistole ist, mit gutem Gewissen jenem die Pistole an die Stirne setzen und abdrücken.
Art. 14. — Ist jedoch durch den vorzeitig abgegebenen Schuss der Gegner getödtet worden, so haben die Secundanten des Getödteten die Verpflichtung, den Schuldtragenden mit allen gebotenen Rechtsmitteln vor dem Gerichte als Meuchelmörder zu belangen.
Die in den vorstehenden [Artikeln 2] bis [5] — betreffend das Laden der Pistole — sowie des [Artikels 7] — betreffend der Uebergabe der Waffen — gegebenen, genau detaillirten und streng einzuhaltenden Vorsichtsmassregeln sind zu dem Zwecke aufgestellt, um jedem Verrathe möglichst vorzubeugen und gleichzeitig die positive Gewissheit zu erlangen, dass kein einziges Zeichen den Kämpfenden andeuten könnte, welches die geladene Waffe sei.
Die in dem [Artikel 11] gegebene Vorschrift der gleichzeitigen Abgabe des beiderseitigen Schusses ist überaus wichtig, und bei Nichteinhaltung derselben die Strenge des [Artikels 13] vollkommen zu billigen.
Trotzdem hatte man die Wichtigkeit, die dem Momente der gleichzeitigen Abgabe des Schusses beigelegt wird, vielfach mit der Motivirung bestritten, dass es völlig gleichgiltig erscheint, welcher der beiden Gegner zuerst schiesst, da ja ohnehin nur eine Pistole geladen ist.
Wir glauben der Ansicht beipflichten zu müssen, dass die Wichtigkeit der gleichmässigen Abgabe des beiderseitigen Schusses nicht genug hervorgehoben werden kann, da die vorzeitige Abgabe des Schusses auf Berechnung beruhen und derselben ein unlauteres Motiv zu Grunde liegen könnte.
Zur Bekräftigung dieser Behauptung sagt Graf Chatauvillard in seinem Werke hierüber Folgendes:
„Mancher ehrlose Mensch, der sich mit einer geladenen Pistole schlägt, kann folgendermassen denken:
Ich werde trachten den Schuss zuerst abzugeben. Bin ich im Besitze der geladenen Pistole, so bin ich desto sicherer meines Gegners los und brauche mir darüber keine Gewissensbisse zu machen, denn ich hätte meinen Gegner doch im nächsten Momente erschossen.