Jeder derselben hat die Linie seines Gegners zur rechten Seite.

Art. 7. — Die Secundanten müssen sich nach den gegebenen Vorschriften versichern, ob die Gegner keinen schützenden Gegenstand an der Brust tragen.

Die Verweigerung der Untersuchung käme einer Duellverweigerung gleich.

Art. 8. — Der durch das Los zur Leitung des Duelles bestimmte Secundant liest den Duellvertrag nochmals vor und fordert die Gegner auf, denselben auf das Gewissenhafteste einzuhalten.

Art. 9. — Hierauf werden die Pistolen jenem Gegner zur freien Wahl überreicht, der durch das Los hierzu berechtigt erscheint.

Art. 10. — Nachdem alle Vorbereitungen getroffen wurden, nehmen die Secundanten paarweise hinter dem Gegner ihres Clienten, demzufolge in verkehrter Ordnung, ihre Plätze ein.

Um gegen das Feuer ihres Clienten geschützt zu sein, stehen die Secundanten etwas rechts abseits, aber immer derart, dass sie den Kampf in allen seinen Phasen auf das Genaueste überwachen und gegebenenfalls rasch einschreiten können.

Art. 11. — Die beiden Gegner halten nach Ueberreichung der Waffen diese mit zu Boden gesenkter Mündung.

Art. 12. — Der das Duell leitende Secundant fordert die Gegner auf, sich vor dem Commando jeder Action mit der Waffe zu enthalten.

Das Commando lautet „Vorwärts!”