Art. 13. — Ist nach dem Aviso: „Meine Herren, Achtung auf das Commando!” dieses erfolgt, so spannen die beiden Gegner ihre Waffen und beginnen sofort auf ihren Linien vorzurücken.

Gegeneinander in gerader Linie vorzugehen, ist nicht gestattet.

Die kürzeste Distanz, in der sich die Gegner nähern können, wird fünfundzwanzig Schritte betragen.

Die beiden Gegner dürfen den Marsch nie unterbrechen, sie müssen gehend zielen und schiessen und nach Abgabe des Schusses in gleichem Schritte gegen das Ende ihrer Linie den Marsch fortsetzen, demnach auch gehend den Gegenschuss aushalten.

Art. 14. — Hat der erste Schuss nicht getroffen, so darf jener Gegner, auf den geschossen wurde, den Marsch nicht unterbrechen, da die Antwort gleichfalls gehend zu erfolgen hat.

Art. 15. — Für die Antwort ist so lange Zeit gegeben, bis jener Gegner, der sein Feuer abgegeben, den Endpunkt seiner Linie erreicht hat.

Ist dieser erreicht, so verliert man das Recht der Abgabe der Antwort.

Desgleichen ist das Recht „der Antwort” verwirkt, wenn vor Abgabe des Gegenschusses das Ende der Linie erreicht wird, da es sich trotz des zu regulirenden Schrittes leicht ereignet, dass man, wenn auch nur einen Moment, vor seinem Gegner am Endpunkte anlangen kann.

Stehend von diesem Punkte aus, darf nicht geschossen werden.

Art. 16. — Der Kampf ist demnach als beendet anzusehen, wenn einer der beiden Gegner den Endpunkt der Linie erreicht hat.