Als Schiedsrichter wurde Herr . . . . . gewählt.

3. Feststellung der Art und des (ersten, zweiten oder dritten) Grades der Beleidigung.

4. Eventuelle Beilegung des Duelles.

A. Bei Beleidigung ersten Grades (einfache Beleidigung).

I. Wenn die Initiative hierzu von Seite des Beleidigten erfolgt:

a) Nachdem die Secundanten des Beleidigten die Erklärung abgegeben haben, dass ihr Client bereit ist, die Angelegenheit auf friedlichem Wege beizulegen, wenn der Beleidiger seine beleidigenden Aeusserungen etc. . . zurückzieht und diese Entschuldigung in nachstehender Form (siehe: [Beilegung des Duelles]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erfolgt, nachdem endlich die Zeugen des Beleidigers sich mit dieser Form der Entschuldigung einverstanden erklären, so erscheint die Angelegenheit als für beide Theile ehrenhaft beigelegt;

oder:

b) die Secundanten des Beleidigers erklären sich mit dieser Form der abzugebenden Entschuldigung nicht einverstanden;

oder:

c) nachdem die Secundanten des Beleidigers erklärt haben, bezüglich der zu erfolgenden Entschuldigung sich bei ihren Clienten Instructionen einholen zu müssen, so wird die Sitzung um . . . Uhr . . . Minuten . . . mittags unterbrochen.