Wiedereröffnung der Sitzung um . . . . . .

(Erfolgt die Erklärung der Secundanten);

oder:

d) die Secundanten des Beleidigers geben die Erklärung ab, dass sie sich auf eine Entschuldigung oder Zurücknahme der Beleidigung nicht einlassen können.

II. Wenn die Initiative der Beilegung des Duelles von Seite des Beleidigers ausgeht:

a) Nachdem die Secundanten des Beleidigers die Erklärung abgegeben haben, dass ihr Client bereit sei, durch Zurücknahme der erfolgten beleidigenden Aeusserungen etc. die Angelegenheit auf friedlichem Wege beizulegen, und diese Entschuldigung in nachstehender Form . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zum Ausdruck bringen, nachdem sich weiters die Secundanten des Beleidigten mit dieser Form der Entschuldigung einverstanden erklären, so erscheint diese Angelegenheit als für beide Theile ehrenhaft beigelegt;

oder:

b) die Secundanten des Beleidigten erklären sich mit dieser Form der Entschuldigung nicht einverstanden;

oder:

c) die Secundanten des Beleidigten erklären, diesbezüglich neue Instructionen einholen zu müssen.