Die vorgerückten Stunden des Tages sind psychologisch und physiologisch den frühen Morgenstunden vorzuziehen.
Art. 37. — Es ist gerathen, dass sich die Secundanten bereits im Vorhinein über die Frage, welcher von ihnen mit der Leitung des Kampfes betraut wird, einigen.
Der bestehenden Gepflogenheit gemäss wird gewöhnlich dieselbe dem ältesten der vier Secundanten übertragen, oder es wird hierüber durch das Los bestimmt. Die Wahl wird lediglich dem gegenseitigen Uebereinkommen anheimgestellt.
Es ist dies aber eine Frage, die wohl erwogen sein will; es ist durchaus nicht gleichgiltig, wem die Leitung des Duelles anvertraut wird.
Die Betheiligten sollen nicht zögern, jenem Secundanten die Leitung zu übertragen, von dem sie die Ueberzeugung haben, dass er die meisten Erfahrungen in Ehrenangelegenheiten besitzt, wenn er auch der Jüngste unter ihnen wäre.
Verlangt man von den Secundanten im Allgemeinen besondere hervorragende Eigenschaften, so sind dieselben noch in höherem Masse von dem leitenden Secundanten zu beanspruchen.
Er soll kaltblütig sein, um mit aller Ruhe die Anordnungen für das bevorstehende Duell treffen und während desselben allen Details der Phasen des Kampfes folgen zu können; er soll sich eines scharfen Auges erfreuen, um unmittelbar die geringste Unregelmässigkeit oder Verwundung zu bemerken.
Weiters Energie besitzen, um mit allem gebotenen Nachdruck dem geringsten Verstoss gegen die Duellgesetze und die fest gestellten Bedingungen entgegentreten zu können, aber auch Unparteilichkeit, um diese Strenge gegen beide Parteien in Anwendung zu bringen, ausserdem aber mit der Führung der Waffen vollkommen vertraut sein.
Es ist augenscheinlich, dass bei einem Duelle mit blanken Waffen, falls der leitende Secundant keine Kenntnisse der Fechtkunst besitzt, nicht im Stande wäre, bei vorkommenden Unregelmässigkeiten in Führung der Waffen im richtigen Momente von Nutzen sein zu können.
Des Oefteren ist man der Meinung, dass es nöthig erscheint, nebst den vier Secundanten noch eine fünfte Person, die den Verhandlungen fern gestanden, in der Eigenschaft als Schiedsrichter oder eines Unparteiischen heranzuziehen, welcher überdies die Leitung des Duelles übertragen wird.