Mit diesen Worten trat der Prior an Ernst von Miltitz heran, der sich vom Pferde herabbeugte und mit lauter Stimme die Randschrift noch einmal las.
Diese plötzliche Wandlung hatte die Ratmannen so überrascht, daß jeder von ihnen die Sache verloren gab. Nur Georg Waltklinger beharrte bei seinem Sträuben.
»Mit dem Anerkenntnis des verstorbenen Stadtoberhaupts ist der Streit entschieden,« versetzte Ernst von Miltitz. »Dem Kloster steht die Veränderung der Fluchtgrenze mit Recht zu.«
»Wo ist der Beweis dafür, Herr Amtmann?« sagte der Burgemeister mit schlecht verhehlter Erbitterung.
»Hier ist er,« antwortete Ernst von Miltitz und wies auf das Dokument.
»Das ist keine Urkunde nach dem Gesetz,« brauste Waltklinger auf. »Wo ist der Schriftsatz, frage ich, der bestehen muß, wenn eine Sache als rechtsverbindlich gelten soll?«
Den Ratmannen wurde ungemütlich. Sie erkannten, daß ihr Burgemeister im Begriff war, eine Torheit zu begehen. Und manch einer, der wußte, wie es um Waltklingers Jähzorn stand, bangte für ihn. Seine herausfordernde Haltung und das Beben seiner Stimme weissagten nichts Gutes.
Aber Georg Waltklinger bezwang sich noch einmal.
»Eine Schrift über die Gültigkeit der Abtretung muß doch vorgelegt werden,« wiederholte er in ruhigerem Tone.