»Burgemeister Waltklinger, ich verhafte Euch im Namen des Gesetzes! Ihr habt Euch in seinem Vertreter an der unverletzlichen Person des Herzogs vergriffen!«

Auf diese Worte hin drangen die vier Burgknechte durch die Versammelten und nahmen den Verhafteten in ihre Mitte.

Georg Waltklingers Gesicht war weiß wie ein Tuch. Seine Augen ruhten starr auf dem Gestürzten, der gleich einem Toten in den Armen zweier Ratmannen lag.

»Auf das Schloß mit ihm!« rief Hans von Minkwitz den Burgknechten zu, während Siegmund Badehorn und Valentin Heide den Ohnmächtigen vorsichtig nach der nahen Baderei trugen.

Da trat Peter Sorgenfrei vor.

»Herr Schloßhauptmann,« sagte er in tiefer Bewegung, »ein entsetzliches Unglück ist über uns gekommen. Noch vermögen wir nicht, es zu fassen. Waltklinger wird sich der rechtlichen Untersuchung nicht entziehen. Nur erlaubt gütigst, daß Eure Knechte ihn hinüber nach der Fronfeste bringen, anstatt auf das Schloß.«

Hans von Minkwitz, obgleich wie alle Umstehenden aufs höchste erregt, verstand. Der Burgemeister der Stadt – – – in Haft auf dem Schloß? Die Bürger wollten zeigen, daß der städtische Gewahrsam ebenso sicher sei und daß sie es als Ehrensache betrachteten …

»Peter Sorgenfrei, verbürgt Ihr Euch als jetzt amtierender Burgemeister für die Sicherheit des Gefangenen?« fragte der Schloßhauptmann.

»Ich verbürge mich,« antwortete dieser.

»Dann nach der Fronfeste,« befahl Minkwitz.