»Die herzogliche Verordnung, wonach der Amtmann Bescheide auf Gesuche in Religionssachen erlassen darf, ist schon im verwichenen Jahr an den Rat gelangt,« warf der Stadtschreiber bescheiden ein.
»Was da!« schrie Sigmund Badehorn, der Becherer, »wenn das Volk fragt, muß der Fürst antworten. Der Städter ist alleweil nur zum Geben gut. Aber beim Himmel, sie sollen spüren, was Bürgertrotz ist!«
Der Burgemeister hatte in den Tumult stumm hineingesehen. Auch er war tief erregt. Auf seiner breiten Stirn stand die bläulich geschwollene Zornesader. Aber er beherrschte sich. Er mußte Ruhe bewahren! Zudem wußten alle, daß Georg Waltklinger trotz seines heißen Blutes eiserne Selbstzucht besaß. Und diesen Ruf wollte er nicht zuschanden machen.
Heute konnte freilich nicht mehr verhandelt werden. Deshalb hörte der Burgemeister dem erregten Wortwechsel noch eine Weile zu und schloß endlich die Sitzung.
Fünftes Kapitel
Der Amtmann im Urteil der Bürgerschaft
Die Unterredung mit seiner Mutter hatte auf Bernhard von Miltitz einen tiefen Eindruck gemacht. Freilich war die Mutter im Recht! Bürger und Adel mieden sich am besten. Und sein grübelnder Verstand sagte ihm, daß die Abneigung dieser beiden großen Stände voreinander, der mancherorts bestehende Haß, nicht von heute zu morgen durch gütliche Vermittelung beseitigt werden konnten. Diese Zustände waren tief in den Zeitverhältnissen begründet; sie waren mit ihnen groß geworden. Der Adel konnte auf ein ruhmreiches Zeitalter zurückblicken. Aber seine Glanzzeit gehörte doch der Vergangenheit an. Damals zählte der Bürger freilich wenig. Allmählich hatten jedoch Adel und Bürgerschaft ihre Stellung im Staat vertauscht. Die großen Aufgaben des Rittertums waren längst erfüllt. Jetzt besaßen die Adligen zwar noch die vorherrschende Macht, aber ihre Bedeutung war beträchtlich gesunken.