Dieses Verbot bildete eine empfindliche Niederlage für die Anhänger des alten Glaubens, besonders aber für den Klerus. Bisher hatten seine Mühlen lustig geklappert, – der Wind von Dresden her war immer günstig gewesen. Herzog Georg hatte sich als verläßlicher Anhänger und Beschützer der Kirche erwiesen, und durch das Testament wußte die Geistlichkeit das Land für den alten Glauben erhalten.
Da starb ihr Schirmherr, und die Zuversicht, die man auf das Testament gesetzt, ging in Trümmer. Alsbald hatte sich im katholischen Lager eine Gegnerschaft wider den protestantischen Herzog Heinrich gebildet. Nun war freilich, wie befürchtet, die Erhebung der lutherischen Lehre zur Staatsreligion bisher ausgeblieben. Aber das Verhalten des Herzogs bei der Beisetzung kennzeichnete klar seine Gesinnung.
Die Feier des dreißigsten Tages nach dem Hinscheiden des Herzogs Georg sollte als eine große Prozession stattfinden. Da kam das Verbot. Der Bischof geriet in hellen Zorn, und Ernst von Miltitz hatte es als Anhänger der alten Kirche nicht leicht, der Weisung des Herzogs Nachdruck zu geben. Die Feier würde dem Verstorbenen nichts nützen, hatte der neue Herr gesagt, denn sie sei nur ein Mißbrauch Gottes.
Zuletzt blieb der Geistlichkeit aber doch nichts anderes übrig, als sich zu fügen. Sie tat es widerwillig und nur mit Rücksicht auf die heimliche Befürchtung, man möchte im Weigerungsfalle den Herzog zu schärferem Vorgehen gegen die Kirche reizen.
Das sächsische Volk aber pries seinen Fürsten und stellte all seine Hoffnung auf ihn.