Dürften wir nicht, wenn wir das Testament William Shakespeares vernehmen sollen, irgendwie ein Vermächtnis des großen Mannes, wenn nicht an die Menschheit, nicht an sein Volk, so doch an gleichstrebende Freunde erwarten? Eine Verfügung wenigstens über seine Schriften, seine Manuskripte? Oder doch — wir werden schon ganz bescheiden — über die Bücher seiner Bibliothek?
Aber nichts, nichts von alledem hören wir.
Ich gestehe aufrichtig, es überläuft mich jedesmal kalt, wenn ich an Shakespeares Testament denke.
Die Echtheit ist nie bezweifelt worden, ist wohl auch nicht zu bezweifeln, obwohl es keine saubere Reinschrift ist, sondern nur eine erste Niederschrift mit Ausstreichungen und Einfügungen von seiten des Notars (nicht Geistlichen). Von Shakespeare geschrieben ist darin nur die sehr zittrige Unterschrift.
(Diese und noch ein paar Unterschriften unter Aktenstücken: das ist alles, was wir von seiner Hand haben.)
Sehen wir von dem, was nicht da steht, ab, und ebenso von einer kleinen nachträglich eingeschobenen Verfügung, so hat das Testament im positiven Inhalt gar nichts Befremdliches: verfügt man über wirtschaftliche Güter, so kann es sich nur um wirtschaftliche Zweckmäßigkeit handeln. Shakespeares Besitz bestand im wesentlichen aus Liegenschaften, und wie ein Bauer oder Edelmann hatte er den Wunsch, daß diese Besitzung ungeteilt beisammen blieb. Sohn war keiner mehr da; es sollten also die Häuser in Stratford und das in London und die Grundstücke in Stratfords Umgebung alle an die älteste Tochter fallen, von da nach dem Erstgeburtsrecht an Söhne; und gibt es in dieser Linie keine Söhne mehr, an Söhne aus der Linie der zweiten Tochter Judith. Die Linien starben aber beide schon in der nächsten Generation aus. Judith wird mit 300 Pfund abgefunden, das sind nach heutigem Geldwert etwa 48 000 Mark, die allmählich in Raten unter bestimmten Bedingungen zu zahlen sind. Das bewegliche Vermögen fällt ebenfalls in der Hauptsache der ersten Tochter anheim; dafür wird eben die zweite mit Geld abgefunden. Legate werden ausgesetzt: für Shakespeares einzige noch lebende Schwester, drei Schwestersöhne; zehn Pfund für die Armen Stratfords, etwa 1600 Mark also; etliche Bekannte in Stratford; ferner die drei ehemaligen Schauspielerkollegen Richard Burbage — der die größten Gestalten Shakespeares verkörperte —, John Heminge und Henry Condell — die dann die Werke herausgaben: die erhielten je 26 Shilling 8 Pence, über 200 Mark, für Ringe, die sie zu seinem Gedächtnis tragen sollten; diese In-memoriam-Ringe entsprachen einem Brauch der Zeit.
In dem Entwurf, der dann Rechtskraft erlangte, ist nun ursprünglich Shakespeares Frau, die ihn um 7 Jahre überlebte, mit keiner Silbe erwähnt. Wäre sie unerwähnt geblieben, so könnten wir sagen, was die ängstlich aufs Normale bedachten Biographen sowieso stark betonen: sie war vor Not geschützt, sie hatte, woran kein Testament etwas ändern konnte, ihr gesetzliches Witwenausgedinge: ein Drittel aller Einkünfte.
Schön: wer denkt an Not?
Aber die Tochter Susanna und ihr Mann erhalten alle Einrichtungsgegenstände und Schmucksachen; deren Tochter Elisabeth alles Silbergeschirr; die Tochter Judith eine vergoldete Schale; Shakespeares Schwester seine sämtlichen Kleidungsstücke; seine Frau zuerst nichts und dann, in einem nachträglich eingeflickten Sätzchen — wer es nicht weiß, würde es nie erraten — das zweitbeste Bett.