Und alle diese wackeren, wortkargen Bürger schauen hinüber zum Rathause, dem Hause, in dem sie seit alters Rat geben, Rat nehmen, Rat suchen und Rat finden, wo das Herz der Stadt liegt, das durch seine Arbeit den Lebensorganismus der Stadt im Gange hält, das den Lebenssaft des Blutes durch alle Adern, Nerven und Muskeln des Körpers treibt und ihn lebendig und regsam erhält.
Das Rathaus paßt so recht in seiner behäbigen Ruhe und Schlichtheit zu den Bürgerbauten des Obermarktes. Breit gelagert mit ragendem Turm und zierlichem Erker aus alter Zeit, mit Giebeln und Dachaufbauten aus neuer Zeit, ist es ein Ausdruck geschlossener Kraft und stolzen Bürgertums, anspruchslos aber in ruhiger Sicherheit seinen Platz behauptend. Seine Geschichte zu erzählen, hieße die Geschichte der alten Bergstadt selber erzählen, denn auf dem Obermarkt und in den Räumen des Rathauses pochte am lebendigsten das Wollen und Wirken, das Leben und Weben aller geistigen und wirtschaftlichen Kräfte der Stadt, und so wurde es zum Ort und Ausdruck allen Geschehens, zum Sinnbild des Geistes und der Geschichte der Stadt.
Viele Jahrhunderte hat es den Stürmen schon Trotz geboten, hat es im Krieg und Frieden, bei Belagerungen und allerlei Not, bei Seuchen, Pestzeiten und Stadtbränden, aber auch bei rauschenden Festen der Bergknappschaft, der Bürgerschaft, dem Rate, den Zünften, und ja, auch Herzog, Kaiser, König und Fürsten ein schützendes Dach geboten. Von Treue und von Bürgerstolz, von Tapferkeit und Aufopferung, von Blut und Tod, von jauchzendem Leben und Kerkernacht flüstern und raunen die mächtigen Quadern der Wände und alten Gewölbe, singt und stöhnt der Wind, wenn er um Turm und Dach und Giebel saust und die Fledermäuse im krachenden Gebälk über der Stundenglocke aufscheucht. Und tief drunten in den unterirdischen Gewölben werden um Mitternacht unheimliche Schatten lebendig, Schatten, vor denen dein Herz vor Grauen bebt wegen der furchtbaren Taten, die sie getan, Schatten, vor denen dein Herz vor Erbarmen zittert, wegen der furchtbaren Strafen, die sie erlitten, erlitten wohl manchmal ohne Schuld.
Dieses unterirdische Rathaus mit seinen wuchtigen Tonnengewölben stammt aus den ältesten Zeiten der Stadt und hat in seiner urtümlichen Gestalt alle Stadtbrände und Zerstörungen, Umbauten und Neubauten unversehrt überstanden.
Die etwa 1170 neugegründete Stadt war rasch emporgeblüht. Aus allen Stämmen Deutschlands war die Bevölkerung gemischt. Abenteurer und Glücksjäger, die rasch reich werden wollten und Gott und Teufel nicht fürchteten, verwegene Gesellen aller Art mögen nicht selten gewesen sein. Eine eiserne Rechtspflege und rasche schwere Sühne jedes Verbrechens konnte da nur Rechtssicherheit schaffen und erhalten. Der Obermarkt war das »forum«, die Dingstätte, wo unter freiem Himmel Recht gesprochen, wo auch die Strafen an Leib und Leben vollzogen wurden. Am Obermarkt wurde dann in der Mitte der Ostseite das »Dinghaus«, vermutlich nur eine offene Halle, eine »Gerichtslaube«, errichtet, zunächst nur, um eine geschützte Stätte für Recht und Gericht, verbunden mit Gefängnis, zu haben, dann in weiterer Entwicklung für Beratung und Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten. Dieses uralte Dinghaus ist nach meinen Untersuchungen in seinen Grundmauern oder besser Kellergeschoß noch wohl erkennbar und erhalten. Es ist z. T. umschlossen von den Grundmauern und Kellerräumen der späteren Erweiterungsbauten des Mittelalters und mag etwa 11 m Tiefe bei 9 m Frontlänge am Markte gehabt haben. Vielleicht ist auch das Erdgeschoß wenigstens z. T. in den Wänden noch erhalten in dem Raume, der jetzt die Feuerwehrgeräte birgt und in früheren Jahrhunderten die alte Wage, »die Ratswage für Kaufmannsgüter«, enthielt. Es ist ein hallenartiger, rundgewölbter, nach dem Obermarkt offener Raum, der sehr wohl als offene Halle zum Gerichthalten vor allem in frühester Zeit gedient haben mochte, von wo aus der Verurteilte unmittelbar hinaus zum Markte, zur Richtstätte, zum Tode geführt werden konnte. Der schwarze Stein, der die Stätte der Enthauptung Kunzens von Kauffungen bezeichnet, liegt grade gegenüber. Kunz mag nicht der erste gewesen sein, der an jener Stelle gerichtet wurde. Offene Hallen, die »Gerichtslauben« am Markte, sind noch in manchen mittelalterlichen Städten in Verbindung mit dem Rathause erhalten.
Unter dieser Halle, ursprünglich nur durch einen Schacht mit Leiter zugänglich, liegt der im Volksmunde mit »Marterkeller« bezeichnete Raum, das wuchtige schwere Kellergewölbe des Dinghauses der ältesten Zeit, Gerichtslaube, Marterkeller und Gefangenenzelle in engster furchtbarer Verbindung. Nur sehr wenig Freiberger sind in diesem schwerzugänglichen Raum gewesen, dessen Dasein nur noch wie eine dunkle Kunde in der Öffentlichkeit hie und da bekannt oder halb vergessen ist. Es ist ein Raum von etwa 4 m Breite und 8 m Länge mit einer tiefen seitlichen Nische von 1,50 m Tiefe und 2,70 m Breite. Er ist von schwerem Tonnengewölbe aus Bruchsteinen überdeckt und seine Wände sind z. T. in Felsen gehauen. Kein Lichtstrahl fällt hier herab, kein Schrei eines zermarterten und gefolterten armen Sünders oder auch nur Verdächtigten drang aus dieser schwarzen grauenvollen Tiefe durch die Felsenmauern und Gewölbe zur barmherzigen Oberwelt.
Eine winzige Zelle, z. T. aus dem Felsen gehauen, öffnet wie ein schwarzes Grabgewölbe seine schmale, enge, niedrige Tür zum Marterkeller. Nur zwei Schritt lang in der Länge und Breite ist dieses furchtbare Verließ, so daß der, der hier sitzen mußte in Finsternis und Dunkel, in Zwang und Eisen, gefesselt in Ketten, mit Gewichten belastet, nicht einmal auf dem feuchten, harten Felsboden sich ausstrecken konnte. Bei jeder Bewegung in dieser schwarzen Nacht der Verzweiflung konnte er sich am harten Stein den Schädel einrennen. Der Unglückliche, welcher hier der hochnotpeinlichen Frage entgegenbebte, mochte glauben, in einen wahren Höllenabgrund gestürzt zu sein, aus dem ihn wahre Teufel zu weiteren Höllenqualen führen sollten. Wie Furchtbares mögen diese Wände und Gewölbe gehört und gesehen haben an Qualen, Blut und Not an Leib und Seele, an Roheit, Grausamkeit und unmenschlicher Verworfenheit, wovon ein Kind unserer Zeit sich schwer einen Begriff zu machen vermag. Die jetzt im Freiberger Altertumsmuseum befindlichen Marterwerkzeuge, die ehemals an diese Mauern geschmiedeten Halseisen und Ketten, die Daumenschrauben, der »gespickte Hase«, das Streckbett und wie diese Henkerswerkzeuge alle heißen mögen, die Haken in der Decke, an denen die Opfer der Tortur zur Peinigung in die Höhe gezogen wurden, sie legen Zeugnis ab von den blutigen Schrecken und Entsetzen der »scharfen Frage«, die hier in verschiedenen Graden gestellt wurde.
Der Chronist Möller berichtet einmal von den furchtbaren Strafen, die hier vollzogen wurden. Ein Tagelöhner, Simon Kastner, hatte einen Bürger und Kramer, Andreas Köhler, mit seinem Weibe, dem Sohne und der Tochter in seinem Hause auf der Futtergasse mit der Holzaxt erschlagen und das Haus, nachdem er es beraubt, in Brand gesteckt. Er wurde aber ergriffen und man hat »weil er nicht allein diese, sondern mehr andere grewliche Thaten bey der tortur bekennet, ihm seinen verdienten Lohn, nach ergangenen Urtheil und Recht, wiederfahren lassen, also daß er erstlich sechsmal mit glüenden Zangen zerfleischet, als einmal für dem Rathhause, zweymal für der Erschlagenen Hause, zweymal auff dem Markte, und einmal auff der Petersgasse, für dem Kramladen in Michael Pragers Hause, daraus er den Sohn selbst abgeholet und heimkommen heissen, ehe er ihn erschlagen. Hernach ist er auff dem Rabensteine, damit es jederman sehen könne, von unten auff gerädert (da er denn, als er schon sieben und zwantzig starke Stösse mit dem Rade auff die Schenkel, Arme und Leib außgestanden, noch den Kopff auffgerichtet, und zu trincken begehret) letzlichen auff ein hohes Rad geflochten, die Mordaxt über ihn auffgestecket, und zu dessen Gedächtnis eine Schrifft auff ein Täfflein an die Seule, darauff das Rad gestanden, angeheftet worden.« Für die mittelalterliche Justiz ist bezeichnend, daß die Rechtsprechung und Strafe in vollster Öffentlichkeit geschah und bei den Strafen vor allem durch Abschreckung »zum Abschew und Exempel« gewirkt werden sollte. Der Verbrecher wird durch die ganze Stadt geschleppt und dann erst auf dem Rabenstein, »damit es jedermann sehen könne« langsam zu Tode gemartert. Wir gehen jetzt mildere, vielleicht allzumilde Wege in den Strafurteilen und der Strafdurchführung. Die Strafe soll zur Besserung dienen. In jenen Zeiten mag durch solch blutiges, widerliches Schauspiel zum Abscheu und Exempel wohl mehr die Roheit des gemeinen Pöbels gesteigert als eine Steigerung der sittlichen Kräfte erreicht worden sein.
Wieviele, auch unschuldige Menschen und adlige Seelen mögen hier im Marterkeller unter blutigen Folterqualen zu furchtbaren, unmöglichen Geständnissen gepreßt worden und zu einem qualvollen Verbrechertode geschleppt worden sein! – Gespenstisch zucken die Schatten im Raum, den unsere Leuchte nur schwach erhellt. Hören wir nicht ächzen und stöhnen hinter uns oder dort vor uns? Kam nicht ein schwerer, todesbanger Seufzer, ein grauses Röcheln aus jenem dunklen Winkel? Ist dort nicht Blut, Menschenblut an jenen Steinen der Wand? – Es schnürt uns die Kehle zu, als griffe jemand mit kalter, klammernder Faust uns an die Gurgel, ein Schauer geht über den Rücken, als hauchte uns der kalte, keuchende, gespenstische Atem Gefolterter an. Es ist uns, als senkte sich das schwere Gewölbe mit seiner Last von Blut und Schuld über uns hernieder, als rückten die Wände in ihrer schreckhaften Finsternis näher und näher zusammen, um uns zu erdrücken, als kämen wir nimmermehr aus dieser grauenhaften Nacht zum barmherzigen Lichte empor – – – – hinaus! hinaus! Wir wenden unsere Schritte zum schmalen Ausgang zur steilen Treppe, die in die Tiefe führt, die uns wieder zum Lichte führen soll.
Draußen aber atmen wir tief und voll die köstliche Luft der goldenen Freiheit. – –