Wenn für die älteste Zeit und bei der raschen Rechtspflege, die nicht viel Umstände machte, der Marterkeller mit der einen Einzelzelle genügte, so brachte das Anwachsen der Bevölkerung, die erweiterte Gerichtshoheit der Stadt und auch vielleicht der Stadtbrand von 1375 den Zwang und die Gelegenheit, Erweiterungswünschen und Neubauabsichten nachzugehen. Ein regelrechtes unterirdisches Gefängnis wurde im neuen Rathausbau angelegt mit drei nebeneinanderliegenden Zellen, die z. T. in den Felsen gehauen sind und Mauern von 1½ m Stärke haben. Im Erdgeschoß des Rathausturmes wird uns eine Falltür geöffnet und wir steigen durch die viereckige Schachtöffnung auf einer Leiter in die schwarze Tiefe hinab. Dumpfe Luft, wie aus einem Grabgewölbe, schlägt uns entgegen. Am Ende eines 7 m langen, mit schwerem Tonnengewölbe überdeckten, 2 m breiten Ganges befindet sich eine kleine, schmale Türöffnung in der Seitenwand, welche wir nur tief gebückt durchschreiten können, um zu den engen Vorplätzen der Einzelzellen zu gelangen. Drei Vorplätze und drei Zellen reihen sich aneinander, derart, daß jede Zelle besonders verschließbar ist und einen besonders verschließbaren, engen Vorraum hat. Wie eine enge Spalte im Felsen wirken die drei Vorräumchen, zu denen sich die winzigen Öffnungen der dunklen Zellengräber wie schwarze Stollen unheimlich öffnen. Die Türöffnungen oder besser Türschlitze in den meterdicken Mauern sind nur 50 cm breit und so niedrig, daß nur ein Kind ohne tiefes Bücken hindurchzuschlüpfen vermag. Kein Lichtstrahl fällt in diese Räume, keine Lüftung ist vorhanden. Durch die Spalten im Felsen sickert das Grundwasser und feuchtet den Boden und die Wände.
In der letzten dieser unheimlichen Zellen hat Kunz von Kaufungen, der Prinzenräuber, seinem Spruche entgegengeharrt. Sechs Türen mußten geschlossen werden ehe man bis zu diesem Gefangenen vordringen konnte. Hier in diesem finsteren, unterirdischen Felsengrabe und dort oben an der Stelle des schwarzen Steines auf dem Markte fand ein Schicksal seinen Abschluß, das für ein Drama wirkungsvollen Stoff bieten könnte.
Wer war dieser Kunz von Kaufungen? Ein Michael Kohlhaas, der um sein Recht bis zur Selbstvernichtung kämpft, oder ein gewöhnlicher Raubritter, Verbrecher und gemeiner Verräter? Nein, nicht mit einem Namen, Wort oder Etikett ist ein Charakter, ein Menschenschicksal erschöpft und beurteilt. Verstehen ist mehr als richten! Kunz war ein ganzer Mann, ein tapferer Ritter, der sich in vielen Schlachten bewährt und den Herren, für welche er das Schwert gezogen, treue Dienste geleistet hatte. Im sächsischen Bruderkriege, der fünf Jahre dauerte, hatte er für den Kurfürsten Friedrich den Sanftmütigen tapfer gekämpft, denselben Kurfürsten, gegen den er sich später erhob und der sein Schicksal wurde. Seine Bildung scheint eine für einen Edelmann des 15. Jahrhunderts nicht gewöhnliche gewesen zu sein; er war nicht nur des Lesens und Schreibens kundig, sondern die unter seinem Namen ausgegangenen Schriften zeugen auch von einer gewissen Kraft und Gewandtheit des Ausdrucks. So wurde er Hauptmann und Voigt auf dem Schlosse zu Altenburg und der Kurfürst sagte von ihm nach dem Prinzenraube: »Kunz sei ihm nie, kein Tag und keine Stunde, unsicher gewesen und habe von ihm und den Seinen viel Gutes empfangen, alles auf guten Glauben und Vertrauen, die er zu ihm vor Andern gehabt habe.« Sollte dieses Urteil unverdient gewesen sein? Später finden wir Kunz im Dienste der alten Reichsstadt Nürnberg im Kampfe gegen den Markgrafen Albrecht Achilles. Er war der Hauptmann der Armbrustschützen und hat mit großer Tapferkeit und Treue für die Stadt gefochten und auch sein Blut vergossen. Die Nürnberger Chronik sagt von einem Ausfall: »… auch ward Kuntz von Kauffungen auf den Tag mit einem Pfeil durch den leib geschossen, doch ward er geheilt und gesunt (der war der stat diener, ein Edelmann).« In einem anderen Schlachtbericht heißt es: »Ein ander Hauf ward gemacht, der waren bei 50 gereisigen und des was ein Hauptmann der edel und menlich Conrat von Kauffungen; be ihm waren die erbern (Patrizier) Gabriel Tezel, Wilhelm Loffelholz und mere erbern auß der edeln stat Nürnberg.« Wenn man bedenkt, wie selten in diesen Kriegsberichten die Anführer genannt und die Taten Einzelner hervorgehoben werden und daß in seiner Schar die stolzen Patrizier sich befanden, so kann man auf die hohe Achtung schließen, welche Kunz sich erworben hatte. Das zeigt auch der Bericht von der Schlacht am Pillenreuter See, durch welche der Krieg gegen Albrecht siegreich für Nürnberg entschieden wurde: »Also ließ der edel Herr von Blawen aufdrumeten und legt’ ein sein sper und rait frischlich gegen den feinten. indem ward sich auch mengen der edel und fest Conrat von Kauffungen mit seinen gesellen unter die feint. Indem sich die mennlichen der spitzen von Nürnberg so hart hielten und so keck und menlich gegen den feinten ritten gar in still und mit keinem geschrei, da hub sich zu fliehen der Fürst« (Markgraf Albrecht). Ja, auch im Liede wurde Kunz von Kauffungens Anteil an diesem stolzen Siege gefeiert und der Rat zu Nürnberg erneuerte den Soldvertrag mit ihm auf weitere drei Jahre unter Erhöhung seines Soldes und es heißt von ihm: »er hielt sich gar redlich also, daz in meniglich liep hat.« Und dieser tapfere, redliche Kriegsmann, den man in Nürnberg im Jahre 1452 »meniglich liep hat«, soll im Jahre 1455 nur ein Räuber sein? Nein, nimmermehr! Ein Mann war er, der herrisch für das, was er für sein Recht hielt, eintrat bis zum äußersten, und im trotzigen Vertrauen auf seine Kraft, wenn ihm sein Recht nicht wurde, sein Recht sich selber holte. Die mittelalterliche Auffassung vom Rechte und der Freiheit eines Ritters, der nur dem gehorcht, dem er gerade seine Dienste geweiht, und der auf eigne Hand Fehde führen darf, stieß hart zusammen mit der stärker und stärker sich ausprägenden Macht des Landesfürsten und dem Untertanenverhältnis und mit neueren Rechtsauffassungen und Auslegungen, die ihm zuwider waren. Es ist das Drama des ausgehenden Rittertums. Der Grund zu den Zwistigkeiten zwischen dem Kurfürsten und Kunz war der Streit um das leidige Mein und Dein! Kunz fühlte sich ungerecht behandelt; ein Gut, das ihm zustand, sei ihm trotz treuer Dienste vorenthalten worden. Der Kurfürst beschuldigte ihn verschiedener Raubrittertaten, feindseliger Gesinnung und des Verrates mit Böhmen, das ihm feindlich gesinnt war. Eine Einigung kam nicht zustande. Einen anscheinend stark vom Kurfürsten beeinflußten Schiedsspruch eines Schiedsgerichtes erkannte er nicht an, und so griff er denn trotzig zur Selbsthilfe. Vielleicht auch standen wirklich weitergehende politische Absichten im Hintergrunde und dadurch, daß er sich mit dem Raub der Prinzen vom Schlosse zu Altenburg Geiseln und sichere Unterpfänder schaffte, diente er nicht nur seiner Rache, indem er das Herz des Vaters traf, und seine Forderungen durchsetzen zu können glaubte, sondern er hatte vielleicht einen Mächtigeren im Auge, Georg Podiebrad von Böhmen! Dieser konnte die Geiseln wohl brauchen, um seine ehrgeizigen Pläne auf sächsische Gebiete besser durchzusetzen, und Kunz war verdächtig oft in Böhmen gewesen, wo er das Schloß Eisenberg bei Brüx besaß.
So geschah in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1455 der Prinzenraub vom Schlosse zu Altenburg, die Tat, welche weithin größtes Aufsehen erregte. Kunz wurde bald ergriffen und samt einem Teil der Steigleiter als handgreiflichem Merkmal der Tat – corpus delicti – nach Freiberg gebracht, um dort sein Urteil zu empfangen. Warum nach Freiberg? Freiberg war damals die größte Stadt Sachsens, die freie stolze Stadt auf dem Berge! Das Freiberger Stadtrecht, dieses berühmte, alte deutsche Rechtsbuch, hatte hier seine Stätte und Anwendung. Der Rat zu Freiberg, die zwölf Geschworenen, hatte die Gerichtsbarkeit und führte ein strenges und gerechtes Gericht. Er hatte vom Landesherrn das alte Privilegium vom Jahre 1294 als Lohn für die vielfach bewiesene Treue erhalten: wenn sich jemand gegen den Landesherrn vergehen sollte, so solle die Entscheidung dieses Falles den Geschworenen zu Freiberg überlassen werden. »Vorwirket sich eymand gen uns das wollen wir rugen unde teidingen nach irme rate.« Der Kurfürst mag auch durch kluge Rücksichten auf die öffentliche Meinung bestimmt worden sein, über Kauffungens Tat durch einen Gerichtshof, der aus unabhängigen Bürgern bestand und als völlig unparteilich gelten mußte, anstatt von einem seiner eigenen Beamten oder durch einen von ihm eingesetzten Sondergerichtshof entscheiden zu lassen.
Der Spruch lautete nach mündlicher Verhandlung, wie nicht anders zu erwarten war, auf den Tod durch das Schwert. Am 14. Juli 1455 wurde Kaufungen auf dem Markte hingerichtet. Vielleicht hat das uralte Freiberger Richtschwert im Albert-Museum sein Blut getrunken. Das Urteil mußte so fallen, wie geschehen, denn er war auf handhafter Tat ergriffen, der Tat überführt und auch wohl geständig. Durch weitverzweigte Verschwörung hatte er den Landfrieden gebrochen, er war als »vridebrecher« »mit unrechter Gewalt und gewappneter Hand und geruckter Wehre« in das Haus eingebrochen, und darauf stand das Schwert! So wurde z. B. auch im Jahre 1493 zu Freiberg ein Herr v. Carlowitz, welcher mit gespannter Armbrust durch die Stadt geritten war und den Bürgermeister mit Erschießen bedroht hatte, gefangengesetzt und enthauptet. Vielleicht hat Carlowitz auch in jener unterirdischen Zelle seinen Spruch erwartet und hat droben auf dem Markt an gleicher Stelle mit seinem Blute den Sand genetzt, wie Kaufungen 38 Jahre zuvor. Das Freiberger Stadtrecht sagt: »Ist ir vire, sechse oder cehene derselben vridebrecher oder wi vil ir ist da gewest an handhafter tat, man slet in abe die Helse mit rechte.« Sie waren dem Freiberger Stadtrecht verfallen! Das Schwert in jener Zeit war rasch und das Hälseabschlagen eine glatte Sache, denn ein toter Hund kann nicht mehr beißen. Recht und Vorteil mag öfter Hand in Hand gegangen sein und manchmal mag der Richter auch unbewußt Partei zwischen Gerechtigkeit und Staatsklugheit gewesen sein.
Wir blicken in das feuchte, enge Verließ, das viele Jahrhunderte als Gefängnis gedient hat. Wenn diese Mauern erzählen könnten, welche grauenhafte Reihe schauerlicher Taten, Reden, Gedanken, Flüche und Seufzer, welcher Jammer, Elend, Schuld und Sünde, aber auch unschuldige Leiden und Qualen, zertretene Hoffnungen, zerschmettertes Glück würde uns da offenbar werden, so daß wir nimmermehr froh werden könnten unter der Last der Geschichten und Gesichte aus der dunkelsten Nacht des Lebens.
Dort sitzt der gefürchtete Kunz von Kaufungen, ein starker Mann mit schwarzem Vollbarte und Haupthaare auf dem rohen Steinsitz seiner Zelle, und hofft auf die Stunde der Freiheit, die doch nicht schlagen sollte. Er grübelt und knirscht in verzweifelter Wut. Mächtige Freunde hat er, die nicht dulden werden, daß einer ihres Standes dem Schwerte verfallen soll, weil er sich selbst sein Recht gesucht. Den jungen Prinzen ist kein Leid geschehen, das etwa mit Leib und Leben zu büßen wäre. Das Fehderecht in seiner gerechten Sache gegen den Kurfürsten ist gutes ritterliches Recht. Was gilt ihm das Freiberger Stadtrecht! Die Tat geschah nicht im Banne des Freiberger Stadtrechtes! Kann der Kurfürst als Kläger sich Recht und Richter selber wählen? Wird der Kurfürst, welcher der Sanftmütige genannt wird, das Schwert gebrauchen, obschon er einst sein treuer Diener war, will er die Tat sühnen oder will er einen Feind vernichten? – – Er grübelt und grübelt und dazu diese rabenschwarze Finsternis, diese Totenstille, in welcher er lebendig begraben sich glaubt. Ist es Nacht, ist es Tag, ist es Zeit oder ist es schon schaurige Ewigkeit? Er stöhnt in verzweifeltem Grimm und schlägt die Faust sich blutig an den eichenen Bohlen der schmalen Tür, doch nur die unbarmherzigen Ketten klirren. Er brüllt wie ein verwundeter Bär, doch niemand hört ihn, niemand kommt, ihn in die Freiheit zu führen. Vier Tage und Nächte vergehen so in Nacht und Grauen, und als man ihn zum Lichte führt mit der Last seiner Ketten, da führt man ihn zum Tode, da blitzt über seinem Nacken das Schwert, sein Haupt rollt in den Sand. Die Tat hat ihre Strafe, die Schuld ihre Sühne gefunden. Gerechtigkeit und Staatsklugheit reichen sich die Hand und die Bänkelsänger ziehen durch die Märkte des Landes und singen das Lied von Kaufungens Glück und Not und Ende, und später, im Kasperletheater, erregt das Spiel vom Prinzenraub das Grauen und Entzücken der Kinder. Ein altes Lied singt von ihm:
»Was blast dich, Kunz für unlust an,
daß du ins Schloß neinsteigest
und stiehlst die zarten Herren raus,