Und nicht nach Gunst das Urtheil bieg.
Den Armen hör, sein notturft betracht
So wirst du von Gott und der Welt geacht.
Denn wo du helst unrecht Gericht
Wirds dir Gott widerumb schenken nicht.
1582 Peter Zorn.
Die älteste Inschrift im Rathause jedoch ist der Spruch über der gotischen Spitzbogentür, welche in den jetzigen Stadtverordnetensaal, die frühere Rats- und Gerichtsstube, führt. In diesem Raum wurde dem mächtigen Kunz von Kaufungen das Todesurteil im Juli 1445 gesprochen. Die Inschrift mag aus dem Jahre 1416 stammen, als die Ratssitzungen in diesem neuentstandenen Raume aufgenommen wurden, und lautet:
»Auch sol eyn ytzlicher zcüchtigen seynn wort, der hyrinne zcu schicken hat.« Es fehlt der erste Teil des Spruches, den Möller überliefert mit dem bekannten Satze:
Halb ist eynes manes Rede
Darumb soll man hören beede.