Man mag vom englischen Standpunkt aus über die Zweckmäßigkeit eines solchen Gesetzes denken, wie man will, mag es als Ausfluß eines starken merkantilistischen Geistes verteidigen, jedenfalls ist niemals der Bruch mit der Freihandelstradition schärfer zum Ausdruck gekommen als in diesem Vorgehen. Hier ist nicht nur die vorhandene Theorie durch eine Schutzzollgesetzgebung aufgehoben, sondern durch eine Prohibitivpolitik ersetzt worden. Das vorliegende Gesetz ist die Aufhebung des freien Wettbewerbs auf dem Gebiete der patentierten Artikel.

Aus demselben Geist ist das Gesetz geboren, welches zwischen der englischen Admiralität und dem englischen Postministerium einerseits und der Cunard-Linie andererseits in bezug auf die Schiffahrtssubventionen geschlossen wurde. In dieser Vereinbarung verspricht die englische Regierung der Cunard-Linie eine Subvention von 3 Millionen Mark jährlich zu zahlen als Zuschuß für die Indienststellung der beiden Dampfer „Mauretania” und „Lusitania”, welche die Cunard-Linie nur unter der Bedingung, daß sie diese Subvention erhalte, bauen konnte.

Das blaue Band des Ozeans war England verloren gegangen, als der Norddeutsche-Lloyd-Dampfer „Kaiser Wilhelm II.” den Rekord in der Fahrt Bremen-Neuyork geschlagen hatte. Da erfolgte jenes Gesetz im englischen Parlament, durch welches der Cunard-Linie die vorerwähnte Jahressubvention zugesichert wurde für den Bau zweier Dampfer, welche bestimmt waren, diesen deutschen Rekord zu brechen. Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um die Subvention einer notleidenden Linie, es handelt sich auch nicht um eine Schiffahrtstrecke, welche ohne staatliche Subvention etwa keine Erträgnisse brachte, nein, an die bestrentierende Linie des ganzen Weltverkehrs und an eine glänzend fundierte Gesellschaft wird aus allgemeinen Staatsmitteln diese Subvention gezahlt, nur damit Deutschland nicht mehr den Ruhm besäße, die schnellsten Schiffe zu besitzen. Gewiß wäre es unserem Lloyd oder der Hapag auch möglich gewesen, eine „Mauretania” in Dienst zu stellen, wenn man für den riesigen Kohlenverbrauch dieser großen Dampfer ein Staatsopfer von mehreren Millionen jährlich gebracht hätte. Nur würde man in Deutschland eine solche Prestigepolitik auf Staatskosten sowohl im Bundesrat wie im Reichstag abgelehnt haben. Mit vollem Recht hat deshalb Herr Ballin in einer geistvollen Rede auf einer Versammlung des Zentralverbands des deutschen Bank- und Bankiergewerbes am 7. September 1907 darauf hingewiesen, daß nichts so sehr den Niedergang Englands von seiner einstigen Herrschaft kennzeichnet, nichts so charakteristisch sei für den Neid und für die Eifersucht gegen Deutschland, als daß es den früher jahrzehntelang aufrecht erhaltenen Grundsatz des freien Spiels der Kräfte im Welthandel aufgebe, um mit Staatsmitteln eine Stellung aufrecht zu erhalten, die es im privaten Wettbewerb gegenüber Deutschland nicht mehr behaupten könnte. „Es ist noch nicht lange Zeit,” so führte Ballin damals wörtlich aus, „daß wir uns einer regen Teilnahme an dem heißen Wettbewerb rühmen können, der sich zwischen den Schiffahrt treibenden Nationen auf dem Weltmeere vollzieht. Herr Professor Thieß erinnerte in einem Vortrag daran, daß im Jahre 1790, als der französischen Nationalversammlung der Titel einer ihr gewidmeten Broschüre verlesen wurde: „Über die Schiffahrt — von einem Deutschen”, die ganze Versammlung in schallendes Gelächter ausbrach, so komisch erschien es damals, daß ein „Deutscher” über Schiffahrt mitreden wollte. Das sind 117 Jahre her, eine längst vergangene Zeit! Aber noch im Jahre 1861, als man in Preußen schon eine Kriegsmarine organisierte und die atlantische Schiffahrt schon von Bremen und Hamburg einen lebhaften Aufschwung nahm, da schrieb noch die „Morning Post”, das Organ des damaligen Premierministers Lord Palmerston: „Die Deutschen mögen den Boden pflügen, mit den Wolken segeln und Luftschlösser bauen, aber nie, seit Anfang aller Zeiten, hatten sie das Genie, das Weltmeer zu durchqueren oder nur schmale Gewässer zu durchfahren.” Das war 1861, und 10 Jahre später hatten wir, von Meisterhand gezimmert, ein einiges Deutsches Reich, und weitere 20 Jahre später, da hatte das junge Deutschland auf dem Gebiete der Weltschiffahrt alle anderen Länder überflügelt und war der großen englischen Schiffahrt gefürchtetster Rivale geworden. Das war ein Erfolg, in heißer Arbeit errungen, und der täglich in heißer Arbeit verteidigt werden muß. Hat doch selbst England, um diesen Erfolg zu schmälern, den alten bewährten Grundsatz vom freien Spiel der Kräfte, dem es seine glänzende wirtschaftliche Entwicklung verdankt, verlassen und die reich vergoldete Hand einer einzelnen Gesellschaft gereicht, nur um sie in die Lage zu setzen, zwei Schiffe zu erbauen, welche die deutschen Schnelldampfer um ein Geringes überbieten sollen.”

Am schlagendsten aber tritt dieser Wirtschaftskampf Englands zutage in der Zollbegünstigung gegenüber seinen Kolonien. Der imperialistische Sinn Englands ist einst zum Ausdruck gekommen in der Schaffung des großen englischen Weltreiches und dessen politischer Beherrschung. Mit dieser politischen Beherrschung der Welt war aber für England auch die Gewähr der wirtschaftlichen Monopolstellung verbunden. Politische Herrschaft ist aber auch unzweifelhaft die sicherste Grundlage einer solchen wirtschaftlichen Monopolstellung. Unter nichts hat Deutschland so sehr gelitten als unter der Phrase der „offenen Tür”. Die formale Gleichberechtigung in einem von einem Industrie-Exportlande beherrschten Kolonialland wird niemals ein Land in die Lage versetzen, sich die tatsächliche wirtschaftliche Gleichberechtigung gegenüber dem Land zu erringen, das die politische Herrschaft in der Hand hat. Soweit die wirtschaftliche Entwicklung eines Koloniallandes in Betracht kommt, werden Aufträge immer an das Mutterland vergeben werden, und hieran wird auch eine freie Submission nichts ändern, denn der betreffende Gouverneur wird immer in der Lage sein, die zu vergebenden Aufträge seinem Land zu übermitteln. Wir bauen die Bahn in unseren Kolonien auch nicht auf englischen Stahlschienen, und Frankreich denkt nicht daran, die marokkanischen Häfen von deutschen Firmen anlegen zu lassen. So würde also, selbst wenn die völlige formale Gleichberechtigung zwischen England und anderen Nationen tatsächlich bestehen würde, England einen gewaltigen Vorsprung in bezug auf die Versorgung seiner Kolonien vor uns voraus haben. England ist aber weiter gegangen. Während es schamhaft im eigenen Heimatlande noch an der Idee des Freihandels festhält, hat es diese Idee in bezug auf das Verhältnis zu seinen Kolonien längst aufgegeben. Mit Kanada hat es bereits am 1. August 1898, mit Neuseeland 1903, mit Australien 1907, mit der südafrikanischen Union 1903 Verträge geschlossen, welche ihm als dem Mutterlande eine Zollbegünstigung gewähren, die in einzelnen Fällen bis zu 33⅓ % des Zolles ausmachen. Gewiß mag es formell unrichtig sein, wenn man sagt, England hätte derartige Verträge geschlossen, denn formell sind diese Gesetzesvorlagen der Initiative der Kolonien selbst entsprungen und England hat scheinheilig an dieser Phrase festgehalten. Der Zollkrieg zwischen dem Deutschen Reich und Kanada hatte in dieser Zollbegünstigung Englands seine Ursache. Das Deutsche Reich bezog sich darauf, daß ihm in Kanada nach einem schon zwischen England und Preußen geschlossenen Vertrag die unbedingte Meistbegünstigung zustände und diese Meistbegünstigung sich auch auf die englischen Kolonien bezöge. Der Versuch, die Kanadier durch einen Zollkrieg zur Aufgabe ihres Standpunktes zu zwingen, schlug fehl und mußte fehlschlagen, denn er war gegen ein Prinzip gerichtet, das nicht von Ottawa, sondern von London ausgegangen war und die Grundlage derjenigen wirtschaftlich-imperialistischen Bestrebungen bildete, die in Chamberlain den Hauptträger ihrer Ideen sahen und deren Gedanken bis weit in die liberalsten Kreise hinein mehr und mehr Geltung erlangten. Was jenen vorschwebte, das war ein Greater Britain, ein Groß-England, geeinigt durch ein möglichst enges politisches Bündnis, geeinigt aber auch durch ein möglichst enges wirtschaftliches System zwischen den Kolonien und England, gerichtet gegen jeden Wettbewerber, vor allem aber gerichtet gegen Deutschland. Bedurfte es doch erst eines energischen Einspruches der deutschen Regierung, um zu verhindern, daß in die staatlichen Submissionsbestimmungen Australiens der Satz aufgenommen wurde, daß deutsche Waren grundsätzlich von jedem Mitbewerb ausgeschlossen seien, hat das Gesetz „Made in Germany” doch selbst in Indien seine Nachahmung gefunden! Wie weit dieser imperialistische Gedanke Besitz ergriffen hat in der Politik der Staatsminister der englischen Kolonien, davon konnte ich mich überzeugen, als ich vor einigen Jahren in Toronto die Rede des jetzigen Staatsministers von Kanada, Borden, hörte, die nichts anderes war als der Ausdruck des Bekenntnisses einer völlig politischen und wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu England — eine Rede, in der damals schon die Drohung enthalten war, daß jedem Feind, der sich dem Mutterlande nahen würde, nicht nur englische, sondern auch kanadische Dreadnoughts entgegengesandt würden. Ich habe damals in der Presse auf diese Stimmung in Kanada hingewiesen, die jetzige Haltung Kanadas beweist, daß die damalige Rede Bordens, der gerade aus London kam und über seine Eindrücke in England berichtete, nicht einer Augenblicksstimmung entsprang, sondern der Ausdruck einer festbegründeten politischen und wirtschaftspolitischen Überzeugung war.

Wie bedeutend diese schutzzöllnerische Gesetzgebung in den Kolonien, wie bedeutend überhaupt der Kolonialbesitz Englands für seine wirtschaftliche Machtstellung ist, dafür liefern uns die Ziffern des englischen Außenhandels einen schlagenden Beweis. Wenn wir den englischen Außenhandel mit dem deutschen vergleichen, so sehen wir eine englische Ausfuhr von 9943 Millionen Mark im Jahre 1912 und eine deutsche Ausfuhr von 8956 Millionen Mark im gleichen Jahre. England ist uns also auf diesem Gebiete um nur 1000 Millionen Mark überlegen. Gliedern wir aber diese Ausfuhr, betrachten wir den Wettbewerb der beiden Länder einmal in denjenigen Ländern, in denen sie unter gleichen Bedingungen, d. h. unter gleicher Zollbehandlung kämpfen, und scheiden wir daher die Länder aus, in denen die politische und wirtschaftliche Vorherrschaft eines der beiden Staaten besteht. Wir müssen dann von dem englischen Außenhandel abziehen die Ausfuhr nach den englischen Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ausfuhr nach den deutschen Kolonien, wo ähnliche Deutschland begünstigende Verhältnisse in der politischen Vorherrschaft, wenn auch nicht in wirtschaftlicher Vorzugsbehandlung, bestehen.

Nach den englischen Kolonien hat England 1912 insgesamt für 191,5 Millionen (= 3830 Millionen Mark) ausgeführt, wovon auf Indien 65,679 Millionen, auf Kanada 27,3 Millionen, auf Neuseeland 11,1 Millionen, auf Südwestafrika 23,1 Millionen entfallen.

Nach denselben englischen Kolonien betrug die deutsche Ausfuhr 1912 348,9 Millionen Mark. Wir sehen also, daß, während England in seiner Gesamtausfuhr Deutschland etwa wie 10:9 steht, das Verhältnis in der Ausfuhr nach englischen Kolonien wie 11:1 ist. Derartig machen sich die politischen und wirtschaftlichen Einflüsse Englands uns gegenüber geltend.

Noch stärker tritt übrigens der Gesichtspunkt der Beherrschung der Kolonien durch das Mutterland zutage, wenn wir denselben Vergleich auf das Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland ausdehnen. Die deutsche Ausfuhr überhaupt beträgt 10,8 Milliarden, die französische 5,3 Milliarden. Nach den französischen Kolonien aber führte Frankreich im Jahre 1913 für 906,5 Millionen Franken, Deutschland aber nur für etwa 15 Millionen Mark aus. Das Gebiet, in dem die Flagge eines fremden Landes weht, ist also für unseren Außenhandel verschlossenes Gebiet oder doch solches, wo wir unter den größten Widerständen einen kleinen Teil des Bedarfs decken können.

Ziehen wir nun von dem englischen Außenhandel die Ziffer der Ausfuhr nach den englischen Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ziffer der Ausfuhr nach den deutschen Kolonien ab, so erhalten wir folgendes Bild:

Englische Gesamtausfuhr 1912 9943 Millionen Mark
Davon nach den Kolonien und Protektoraten3830
Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs6113
Deutsches Reich Gesamtausfuhr 19128956
Davon nach deutschen Kolonien51
Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs8905