Er wurde nicht vor ein Kriegsgericht gestellt, sondern von dem Zuchtpolizeigerichtshof zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wegen Vergehens, umstürzlerische Reden gehalten zu haben.
Von Falaise aus schrieb er an seine ehemaligen Herren, ihm bald ein Zeugnis über gute Lebensführung zu senden, — und da ihre Unterschrift durch den Bürgermeister oder den Beigeordneten beglaubigt werden mußte, zogen sie es vor, Marescot um diesen kleinen Dienst zu bitten.
Man führte sie ins Eßzimmer, das alte Fayence-Teller schmückten; eine Boule-Uhr nahm das schmälste Stück der Täfelung ein. Auf dem Mahagonitische, der ohne Decke war, sah man zwei Servietten, einen Teekessel, Schalen. Frau Marescot ging durch das Zimmer in einem Morgenrock aus blauem Kaschmir. Sie war Pariserin und langweilte sich daher auf dem Lande. Dann kam der Notar, ein Samtbarett in der einen Hand, eine Zeitung in der andern; — und sogleich drückte er mit liebenswürdiger Miene sein Siegel darunter, — obwohl ihr Schutzbefohlener ein gefährlicher Mensch sei.
„Wirklich,“ sagte Bouvard, „wegen einiger Worte!“
„Wenn das Wort Verbrechen nach sich zieht, lieber Herr, erlauben Sie!“
„Indessen,“ erwiderte Pécuchet, „wie soll man die Scheidung zwischen harmlosen und strafbaren Äußerungen machen? Was jetzt verboten ist, wird in der Folgezeit gepriesen werden.“ Und er tadelte die wüste Art, mit der man die Aufwiegler behandele.
Marescot führte natürlich den Schutz der Gesellschaft, das öffentliche Wohl als höchstes Gesetz an.
„Verzeihung!“ sagte Pécuchet, „das Recht des einzelnen ist gerade so achtungswert wie das der Gesamtheit, und Sie können ihm nur Gewalt entgegenstellen — wenn er das Axiom gegen Sie wendet.“
Anstatt zu antworten, zog Marescot verächtlich die Augenbrauen in die Höhe. Sofern er nur weiter Akten schreiben und zwischen seinen Tellern in seiner kleinen, bequemen Häuslichkeit leben konnte, konnten ihn alle sich einstellenden Ungerechtigkeiten nicht erregen. Die Geschäfte riefen ihn. Er bat, sie möchten ihn entschuldigen.