„Ganz gewiß.“

Dann fragte Coulon die beiden Angeschuldigten, was sie zu sagen hätten.

Bouvard bestritt, Sorel beleidigt zu haben; er habe vielmehr durch seine Parteinahme für den Wilderer das Interesse unserer Felder gewahrt; er erinnerte an die Mißbräuche der Feudalzeit, die vernichtenden Jagden der vornehmen Herren.

„Einerlei! die Übertretung...“

„Ich muß Sie unterbrechen,“ rief Pécuchet. „Die Worte Übertretung, Verbrechen und Vergehen sind ohne Wert. Die strafbaren Vorgänge so klassifizieren, heißt, von einer willkürlichen Basis ausgehen.

Ebensogut könnte man den Bürgern sagen: ‚Kümmert euch nicht um den Wert eurer Handlungen, er wird nur durch die Strafen der Regierung bestimmt.‘ Übrigens erscheint mir das Strafgesetzbuch als ein unsinniges, der Grundsätze bares Werk.“

„Das mag sein!“ erwiderte Coulon.

Und er wollte sein Urteil sprechen; doch Foureau als Vertreter der Staatsanwaltschaft erhob sich. Man habe den Waldhüter bei Ausübung seiner Amtsbefugnisse beleidigt. Wenn man die Eigentumsrechte nicht mehr achte, so sei alles verloren.

„Kurz, möge es dem Herrn Friedensrichter gefallen, das Höchstmaß der Strafe anzuwenden.“