»Nachdem ich eine Reihe von Wochen die Handschrift dieser dreizehnten Rede, die bei meiner Zensurbehörde eingereicht war, zurückerwartet hatte, erhalte ich endlich statt derselben das folgende Schreiben:

›Das Manuscript der dreizehnten Rede des Herrn Professor Fichte ist, nachdem derselben schon das Imprimatur ertheilt worden, durch irgend einen Zufall verlohren gegangen, und hat aller Bemühungen ohnerachtet nicht wieder aufgefunden werden können.

›Um nun den Verleger etc. Reimer beim Abdruck nicht aufzuhalten, ersuche ich des Herrn Professor Fichte Wohlgeboren diese Rede aus Ihren Heften zu ergänzen, und mir zum Imprimatur zuzuschicken.

›Berlin, den 13. April 1808.

v. Scheve.‹

»Das, was dieses Schreiben unter Heften verstehen mag, halte ich nicht, und was etwa bei der Ausarbeitung des Textes auf Nebenblättern angelegt und vorbereitet war, wurde bei einer in dieser Zeit vorgefallenen Veränderung der Wohnung den Flammen übergeben. Ich war darum genöthiget, darauf zu bestehen, daß die Handschrift, die verlohren seyn – nicht sollte, wieder herbeigeschafft würde. Dieses ist, wie man versichert hat, auch durch das sorgfältigste Nachsuchen nicht möglich gewesen; es ist wenigstens nicht geschehen, und ich habe die Lücke ausfüllen müssen, wie ich gekonnt.

»Indem ich zu meiner eigenen Rechtfertigung genöthigt bin, diesen Vorfall zur Kunde des auswärtigen Publikums zu bringen, bitte ich jedoch dasselbe, zu glauben, daß die Erscheinungen, die man sowohl in dem Vorfalle selbst, als in dem obenstehenden Schreiben darüber finden dürfte, allhier bei uns keinesweges allgemeine Sitte sind, sondern daß dieser Vorfall nur eine höchst seltene, und vielleicht nie also da gewesene Ausnahme macht, und daß sich erwarten läßt, es werden Vorkehrungen getroffen werden, damit ein solcher Fall nicht wieder eintreten könne.«

Dieses ironische Zeugnis, daß derlei Vorfälle »allhier bei uns keinesweges allgemeine Sitte« seien, läßt darauf schließen, daß Fichte selbst nicht recht an den unglücklichen »Zufall« glaubte, und um nicht weiter von den »kindlichen Bedenklichkeiten« dieser Berliner Zensurbehörde abhängig zu sein, bat er in einem Schreiben vom 2. Mai 1808 die Oberregierungskommission, die Zensur seiner notdürftig wiederhergestellten dreizehnten Rede »einer andern zuverlässigen Behörde« zu übertragen. Vor allem fürchtete er, das Konsistorium werde jene es selbst bloßstellende Anmerkung unterdrücken wollen. Das bestätigte sich auch durchaus. Die Regierungskommission betraute zwar keine andere Behörde, wohl aber einen andern Zensor mit der Aufgabe, und dieser, der sonst liberale und patriotische Propst Hanstein, wollte ebenfalls den Abdruck der Anmerkung mit dem Brief des Chefpräsidenten von Scheve nicht zulassen, da »sie weder in das Fach der Philosophie noch in das der Religion einschlüge«! Fichte milderte zwar die kränkendsten und beleidigendsten Stellen der Anmerkung, aber auf dem wörtlichen Abdruck des den Vorfall so »leichtnehmenden« Briefes bestand er, und die Regierungskommission ließ ihn gewähren.

Der Vorfall veranlaßte den Philosophen ferner, beim Minister von Beyme die gesetzliche Aufhebung aller Zensur über nichtoffizielle Schriften in Anregung zu bringen, damit in Zukunft keine Behörde mehr, sondern nur immer Verfasser oder Verleger zur Verantwortung gezogen werden könnten. Beyme war mit diesem Vorschlag, den er selbst schon 1802 gemacht hatte, völlig einverstanden, aber seine Hoffnung, daß »die wiederauflebende Regierung in Berlin« mit einer solchen Maßregel »den Geist bezeichnen« werde, »der künftig sie beherrschen soll«, erfüllte sich nicht.