Preußische Zensurreform 1808.

Am 5. Dezember 1808 verließen endlich die französischen Verwaltungsbeamten Berlin, und schon begann die einheimische Gesetzgebungsmaschine wieder ihren Lauf. Die von den Franzosen entlassenen Zensoren Polizeipräsident Büsching und Finanzrat von Hüttel traten ihr Amt wieder an, und das erste Opfer der wiederkehrenden Ordnung war der Dichter der »Undine«, Fouqué, der zur Feier des Abmarschs der Franzosen ein »Gespräch zweier preußischer Edelleute« geschrieben hatte, das den Vorschlag einer unter Führung des Adels zu errichtenden Landwehr enthielt; es war schon gedruckt, durfte aber erst 1813 ausgegeben werden, als die Landwehr durch königliche Verordnung bereits geschaffen war.

Durch die schon am 24. November 1808 verfügte Neuorganisation der gesamten preußischen Staatsverwaltung war auch die Zensurbehörde wesentlich umgestaltet worden. Die stürmische Zeit hatte eine Flut politischer Literatur aufgewühlt, und bei jeder Drucksache fragte man seitens der Behörde zuallererst: politisch oder unpolitisch? In diese beiden großen Gruppen schied man also jetzt die gesamte Literatur und überwies jede einer besondern Behörde als oberster Instanz. Die Beaufsichtigung der politischen Schriften einschließlich der politischen Zeitungen verblieb wie bisher dem Ministerium des Auswärtigen; an dessen Spitze stand Minister von der Goltz, der Nachfolger und wieder Vorgänger Hardenbergs; unter ihm führte die Zensurgeschäfte der Sektionschef Geh. Staatsrat Küster, und als Zensoren arbeiteten der Geh. Finanzrat von Hüttel und für die Zeitungen der Geh. Kriegsrat Himly.

Die ganze Masse der nichtpolitischen Literatur wurde dem Ministerium des Innern und der Polizei zugewiesen, und zwar dessen erster Sektion, der Abteilung für Kultus und öffentlichen Unterricht. Die Kollegien, die bisher, jedes selbständig, die Zensur geübt hatten (Konsistorium, Kammergericht, Medizinalkollegium und Polizei), schaltete man durch diese Vereinheitlichung stillschweigend aus, ließ sie aber einstweilen noch weiter amtieren; nur hatten sie jetzt in schwierigen Fällen die Akten der Kultusabteilung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Diese sinngemäße Neuerung schien um so wertvoller, als der jetzige Minister des Innern, Graf Alexander von Dohna, ein freisinniger, überlegener Kopf war, und an die Spitze der Kultusabteilung auf des Freiherrn vom Stein Empfehlung am 20. Februar 1809 kein Geringerer als Wilhelm von Humboldt trat, der von 1801 bis 1808 in Rom die preußische Diplomatie glänzend vertreten hatte. Hier kam also einmal der richtige Mann an die richtige Stelle, und für die liebevoll schonende Behandlung literarischer Werte schienen nun alle Vorbedingungen gegeben zu sein.

Humboldt als Zensor.

Humboldt war von der Überzeugung durchdrungen, daß »uneingeschränkte Zensurfreiheit das einzig richtige Prinzip« sei, unter gesetzmäßiger Verantwortlichkeit des Verfassers bzw. des Verlegers oder Druckers, und daß man »sich diesem Grundsatz mit der Zeit immer mehr und mehr nähern« müsse. Für Preußen schien ihm aber diese Zeit noch nicht gekommen. Der Hochflut von Schmähungen gegen Staat und König in zahllosen anonymen Flugschriften vaterlandsloser, franzosenfreundlicher Gesellen müsse man steuern, ebenso den Besserwissern, die »ohne wahre Kenntniß der politischen Lage, wenn auch aus patriotischer Gesinnung«, ohne Beruf dazu und ungefragt, ihre Staatsrezepte veröffentlichten. Das Bewußtsein der eigenen Verantwortlichkeit wirke nicht »abmahnend« genug, da man zu sehr »an gelinde und sanfte Maßregeln gewöhnt« sei. Die Zensur der politischen Schriften, die der Minister des Äußern von der Goltz ihm sofort antrug, traute er sich selbst nicht einmal zu; die könne immer nur ein wirkliches Mitglied des Auswärtigen Amtes führen, das über die gegenwärtige Lage genau unterrichtet sei; eine bindende Instruktion für die Zensur sei ja ein Unding, da sie »nach Maßgabe der Zeiten und Umstände bald mehr, bald weniger strenge sein müsse«.

Bei dieser schwebenden, immerfort wechselnden Lage der Zensur wußte auch Humboldt keinen andern Rat, als sich bis auf weiteres an das Wöllnersche Zensuredikt von 1788 zu halten und sich bei der »in diesen unbestimmten Grenzen gewährten Freiheit« der Beurteilung »den allgemeinen und jedesmaligen besondern Verhältnissen des Staates mit Gewissenhaftigkeit und Einsicht anzupassen«. Er verlangte also von den Zensoren gerade das, was sie niemals leisten konnten. Er empfahl zwar seinen Untergebenen, das alte Zensuredikt »liberal« zu handhaben, dabei sollten sie aber die »Mittelstraße« einhalten, die »nirgend so sehr als bei der Zensur in jetziger Zeit nothwendig« sei, Vorschriften, die lauter erleuchtete, einem Humboldt kongeniale »Geschäftsmänner« voraussetzten, nicht aber Durchschnittsintelligenzen, auf die sich die Staatsmaschine einstellen muß.

Während seiner kurzen Amtsdauer konnte sich auch Humboldt selbst bei Behandlung der Einzelfälle von der ängstlichen Befangenheit des Neulings nicht freimachen. Der Berliner Polizeipräsident Büsching, der die Verantwortung für die periodischen Schriften, die Flug- und Gelegenheitsliteratur, den polizeilichen Teil der Zeitungen und die Inserate hatte, scheint seinem neuen Vorgesetzten nicht zu Dank gearbeitet zu haben; er wurde Anfang April 1809 durch Justus Gruner, den bekannten Patrioten und Freund Arndts, ersetzt. Ihm empfahl Humboldt, die Zeitungen und Intelligenzblätter schärfer, die von »wohlbekannten und bewährten Verfassern« herausgegebenen Zeitschriften wie die »Berlinische Monatsschrift« nach andern Grundsätzen zu zensieren. Die Vorrechte der Universitäten und der Akademie wollte er nicht antasten, aber daß die »Berlinische Monatsschrift«, weil ihr Herausgeber Biester und die Mehrzahl ihrer Mitarbeiter Mitglieder der Akademie waren, Zensurfreiheit habe, wollte er nicht anerkennen; erst nach langen Verhandlungen gestand er Biester die Selbstzensur seines Blattes zu.