Schlimmer erging es dem Zensor von Schultz wegen des »Preußischen Correspondenten«; dieses Mannes Zensorlaufbahn scheint damit ihr wohlverdientes Ende gefunden zu haben. Ihn stürzte nicht die bloße Tatsache, daß er den Artikel Schleiermachers über den Prager Friedenskongreß hatte durchschlüpfen lassen, sondern die nachträgliche freche Entschuldigung, daß er dies »zu Erreichung eines großen, auf das Wohl des Staats gerichteten Zwecks absichtlich« getan habe; er wollte damit »auf die Gefahr persönlicher Verantwortung einen materiellen, unzweideutigen Beweis von der eigentlichen Tendenz gewisser Verbindungen vor Augen bringen, um dadurch womöglich zu kräftigen Maßregeln gegen Thron und Land verderbliche Anschläge Veranlassung zu geben«! Diese niederträchtige Dienstbeflissenheit ließ auch Hardenberg nur als das gelten, was sie war: eine faule Ausrede, denn jenen »großen« Zweck hätte er ja durch Vorweisung des Korrekturbogens schon erreichen können.

Und noch ein dritter war von dem Engelsturz am 17. Juli keineswegs erbaut: der Polizeipräsident Le Coq, denn Hardenberg übertrug nunmehr ihm trotz seines Sträubens interimistisch die gesamte Zensur der Berliner Zeitungen sowie der historisch-politischen Flug- und Zeitschriften.

Schleiermachers Obstruktion.

Der neue Zensor Le Coq las den »Preußischen Correspondenten« mit besonderer Aufmerksamkeit und mit offenbarer Voreingenommenheit gegen dessen Herausgeber. Nach seiner Versicherung hörte Schleiermacher auch nach der ihm gewordenen Zurechtweisung nicht auf, sich durch anstößige Äußerungen »gegen den Wert der diesseitigen Verfassung, wie gegen das Ansehen der königlichen Regierung und deren Maßregeln vor andern auszuzeichnen«, und schon am 2. August stellte er den Antrag, die Zeitung ganz zu verbieten. Hardenberg ging darauf nicht ein. Gründe zu nachdrücklicherem Vorgehen fanden sich bald.

Am 12. August erklärte Österreich an Napoleon den Krieg, und das diesen Schritt begründende, von Friedrich von Gentz verfaßte glänzende Manifest des Kaisers bedachte Schleiermacher in Nr. 86 vom 28. August mit hohem Lobe. Er brauchte dabei in dem der Zensur vorgelegten Text die Wendung: »Die Gesinnung, welche sich hier ausspreche, sei, wenn man wolle in einer Art Gegensatz gegen die königliche, die wahrhaft kaiserliche.« Denn, so hieß es weiter, »dem Kaiser gebührt eine Mehrheit von Staaten, die sich in ihren innern Bestrebungen sehr unterscheiden können, mit gleicher ruhiger Liebe zu umfassen«. Zweifellos brauchte Schleiermacher die Worte Kaiser und König hier gewissermaßen als Quantitätsbegriffe, aber ebenso zweifellos war er sich des zweideutigen Klangs dieser Wendung voll bewußt. Sie ist eine frühe Probe des später aufkommenden Zensurstils, dessen Meister der witzige, oft boshafte Schleiermacher geworden wäre. Le Coq übertrug denn auch den begrifflichen Gegensatz sofort auf die Personen, den Kaiser von Österreich und den König von Preußen – also »grober Anstoß gegen des Königs Maj. Allerh. Autorität«! Und da der »Correspondent« ihm auch weiterhin Ärger verursachte, sogar Ausfälle gegen die Zensur wagte, gegen »die krankhafte Wachsamkeit über alles was durch Druck der Welt mitgetheilt werden soll«, so forderte Le Coq am 25. September in einem geharnischten Schriftstück von Schleiermacher eine strengere Befolgung der Zensurinstruktion. Das Gesetz erlaube jedem, seine Einwendungen gegen Regierungsmaßregeln dem Oberhaupt des Staates oder den Vorgesetzten der Departements anzuzeigen; eine »weit umher cirkulierende politische Zeitung« der Residenz sei dazu nicht der Ort! Nur die Redaktion des »Correspondenten« gebe zu steten »Berichtigungen« seitens der Zensur Anlaß und beantworte diese statt mit größerer Vorsicht nur mit »ungegründeten Klagen über Beschränkung der Preßfreiheit«.

Schleiermacher antwortete darauf nicht weniger entschieden, nicht die Redaktion, sondern der Zensor habe für die Beobachtung der Zensurinstruktion zu sorgen, und auch nicht durch »Berichtigungen«, wie sich Le Coq auszudrücken beliebe, sondern nur durch »Streichungen«. Der Vorwurf, als ob er »ein eigenes Vergnügen daran fände, etwas vorlegen zu lassen, was gestrichen werden« müsse, sei ehrenrührig, und er verlange dafür Beweise. Er lasse in fremden Aufsätzen manches stehen, was er selbst, »um die Freude eines recht reinen Censurbogens zu genießen«, nicht schreiben würde, auch wenn es nicht anstößig sei; er rechtfertige sich dann bei seinen »nicht bezahlten«, sondern nur »gefälligen« Korrespondenten durch Vorlegung des Zensurbogens und denke das auch weiter so zu halten. Auch verstehe er nicht, warum sich Le Coq darüber beklage: »Das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Censor auf diesem Gebiet ist wie ein Handel, bei welchem es einmal üblich ist, vorzuschlagen und zu dingen.«

Zum Schluß bedankte er sich noch mit schneidender Ironie für den Hinweis auf das Gesetz; Le Coq möge ihm aber lieber eine andere Stelle des Gesetzes nachweisen, die der Zensurbehörde das Recht gebe, Verweise zu erteilen und Drohungen zu erlassen, denn diesen »Ton« habe er nicht ohne Befremden in des Polizeipräsidenten geehrter Zuschrift gefunden. Sollte eine solche Gesetzesstelle nicht existieren, so möge Le Coq diese Schlußbemerkung gefälligst als einen Gebrauch der Freiheit betrachten, die das von ihm selbst erwähnte Gesetz zugestehe. Jeder Satz des Briefes verrät die innere Genugtuung des Schreibers, die überlegene Schärfe und Geschmeidigkeit seines Stils den Gegner fühlen zu lassen.

Auf diese vollendete Kriegserklärung konnte die Antwort nicht ausbleiben. Le Coq legte den Briefwechsel dem Staatskanzler vor, um für den schon bekannten »Geist der Anmaßung und Renitenz« Schleiermachers einen neuen Beweis zu bieten, und ersuchte um eine nachdrückliche Zurückweisung des Widerspenstigen »in die Schranken der Ordnung und des Gehorsams«. Diesem Verlangen kam Hardenberg mit ungewöhnlicher Schärfe nach und verwies Schleiermacher nun seinerseits den »unpassenden Ton« seines Briefes: »Sie scheinen darin ganz vergessen zu haben, daß Sie dem St.-R. Le Coq Achtung schuldig sind, und daß es Ihnen in keiner Hinsicht gebührt, sich seinen Verfügungen zu widersetzen … Sie haben hierzu als Volkslehrer eine doppelte Verpflichtung und sind doppelt straffällig, wenn Sie derselben entgegenhandeln.« Für diesmal wolle er es bei der Zurechtweisung bewendet sein lassen, warne ihn aber ernstlich, »sich künftig bescheidner gegen Königl. Behörden zu betragen, widrigenfalls« usw.

Von der Achtung, die der Polizeipräsident einem Manne wie Schleiermacher schuldig sei, war dabei nicht die Rede.

Schleiermacher nahm auch diese »staatskanzlerische Nase« nicht ohne Widerspruch entgegen, sondern antwortete sehr kühl und fest: Er habe seinerseits Ursache genug gehabt, sich über den unangemessenen Ton des Le Coqschen Schreibens zu beschweren, habe aber den Kanzler, der »jetzt mehr als je mit den wichtigsten Angelegenheiten nicht nur des preußischen Staates, sondern des gesamten Europa beschäftigt« sei, mit dieser »Kleinigkeit« nicht behelligen wollen. Nun das aber durch Le Coq geschehen sei, müsse er bitten, der Kanzler wolle jenen zum Beweis oder zur Zurücknahme der ihm gemachten Beschuldigungen veranlassen, da der gewöhnliche Weg der Injurienklage dem Polizeipräsidenten gegenüber nicht offen stehe.