Am 19. mußte Schleiermacher vor dem Minister des Innern von Schuckmann erscheinen, und dieser »bedeutete« ihm laut Protokoll, der betreffende Artikel »verkündige die Notwendigkeit einer Umwälzung der preußischen Staatsform durch gewaltsame Ereignisse und enthalte die Anmaßung des Zeitungsschreibers, die Schritte der Regierung öffentlich meistern und leiten zu wollen, um sie diesem Ziele entgegenzuführen«. Das sei nach dem Landrecht nichts geringeres als Hochverrat!
Schleiermacher verteidigte sich ausführlich schriftlich mit großem Scharfsinn und schlagender Dialektik gegen die unsinnige Auslegung seines Artikels. Aber seine »Nase« hatte er weg, und dabei blieb es. »Ich habe aber alles sehr lustig abgeschüttelt«, schrieb er sechs Jahre später an seinen Freund Arndt, als auch dieser ein Demagog sein sollte, »und halte mir die Sache nur noch als einen Schinken in Salz«. Und über die Szene bei Schuckmann berichtete er, dieser habe zwar erst »mit seiner ganzen Bärenhaftigkeit aufgetatzt«, sei dann aber im Gespräch mit ihm so »gekirrt« worden, »daß er hernach ordentlich mit dem Maulkorb herumging«. »Es gibt wohl keine ärgere Erbärmlichkeit für einen König,« fügte er hinzu, »als solche Schnippchen in der Tasche zu schlagen, und darum kann man sie ihm ja wohl gönnen.«
Reformation und Revolution.
Kurz vor dem Verfahren gegen Schleiermacher war in Berlin bei Hitzig eine kleine Broschüre erschienen »Zur politischen Reformation«. Sie bezeichnete als die schlimmsten Folgen der Französischen Revolution die »absolute Souverainität, Maschineneinrichtung der Staatsverwaltung und Conscription«. Der biedere Zensor Himly selbst hatte sie zum Druck genehmigt, denn er sagte sich: Preußen hat durch Hardenbergs Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 schon eine Nationalrepräsentation eingeleitet, will also keine absolute Souveränität; Maschineneinrichtung läßt sich dem preußischen Staat ebenfalls nicht vorwerfen, und Konskription kennt er nicht; also geht die Tendenz der Schrift gegen Frankreich und seine Gewaltherrschaft in deutschen Landen.
Am 5. Juli aber kam der Polizeiminister Fürst Wittgenstein darüber. Der sah in dem Büchlein nur die deutlich ausgesprochene Absicht, »die monarchische Regierungsform, wie sie in dem preußischen Staat eingeführt ist, aufzuheben und dem Volke wesentlichen Anteil an der Verwaltung und recht eigentlich eine Mitregierung einzuräumen«. Man brauche nur den Ausdruck »Reformation« in »Revolution« umzuändern, dann habe man den Sinn und Zweck des Schriftchens am richtigsten erfaßt. Wolle es doch sogar die Sprache »revolutionieren« und die Ausdrücke abschaffen, »womit seit länger als tausend Jahren die Untertanen die schuldige Ehrfurcht gegen ihre Regenten an den Tag zu legen gewohnt sind«. Genau so seien auch die französischen Jakobiner vorgegangen.
Jetzt lag es klar zutage: dieses zunehmende dreiste Verlangen nach Nationalrepräsentation noch während des Krieges war nichts anderes als die Folge des unseligen Landsturmedikts, das ja das ganze Volk zur Verteidigung des Staates aufgerufen hatte! Das unvorsichtige Wort des Fürsten Kaunitz zu Kaiser Joseph II. von dem ganzen »Volk in Waffen«, das an Majestät dem Kaiser ebenbürtig sei, war furchtbar lebendig geworden. Die gefährliche Phrase von einem »Volksheer« brauchte ja selbst ein Mann wie der General von Clausewitz, der mit Scharnhorst die ostpreußische Landwehr ins Leben gerufen hatte. Von da bis zur Regierung des Staates durch ebendieses Volk war nur ein Schritt! Und hatte nicht der Deutschrusse Kotzebue in seinem »Russisch-deutschen Volksblatt«, das er von Ende März bis Ende Juni 1813 in Berlin herausgab, im Anschluß an jene Broschüre schon die künftige Verfassung Preußens entworfen? Ein Oberhaus wollte er eingerichtet sehen aus den deutschen Fürsten, und ihm gegenüber ein Unterhaus, das aus den »freien deutschen Männer des Landsturms« zu bilden sei! Diese Projekte galt es »in den Keimen« zu ersticken.
Daß Fürst Wittgenstein so dachte, bestätigt der Briefwechsel zwischen Gneisenau und Clausewitz. Darnach waren sowohl Wittgenstein wie Polizeipräsident Le Coq und von Bülow der Überzeugung, das Landsturmedikt sei revolutionär, stürze die Verfassung um und führe »zu völliger Anarchie und Umsturz des Thrones«. Und ebenjenes anonyme Büchlein »Zur politischen Reformation« wurde der Anlaß, daß der Oberkammerherr jetzt auch den König zu seiner Ansicht zu bekehren wußte. Am 17. Juli, als Friedrich Wilhelm III. die Kabinettsorder gegen Schleiermacher unterzeichnete, verfügte er auch die Aufhebung des bisher gebildeten Berliner Landsturms. Die Formation des Landsturms überhaupt wurde »nunmehr als vollendet« bezeichnet, er sollte nur noch eine Reserve der Landwehr sein, seine Selbständigkeit wurde ihm völlig genommen und er nicht nur den ihm vorgesetzten Kommandanten, sondern allenthalben »den Polizeiobrigkeiten des Orts oder Bezirks« unterstellt. Auch seine aus Zivilpersonen gewählten »Schutzdeputationen« wurden beseitigt, und gleich hinterher, am 21. Juli, eine Verordnung gegen den Mißbrauch der Landsturmwaffe erlassen, als ob es sich um eine Räuberbande gehandelt hätte.
Dieser 17. Juli ist daher als ein dies ater in der Geschichte Preußens zu betrachten, denn er bezeichnete den ersten entschiedenen Schritt auf dem Wege der Reaktion, auf dem der König von da an, begleitet von seinem allmächtigen Oberkammerherrn und Polizeiminister, zeitlebens hartnäckig weiterging.
Engelsturz.
Noch zwei Männer in Preußen hatten Anlaß, in ihrem Kalender den 17. Juli 1813 mit schwarzer Tinte anzumalen: die beiden Zensoren Himly und von Schultz. Ersterer hatte durch die Druckerlaubnis der Flugschrift »Zur politischen Reformation« auch nach Hardenbergs Urteil »alles Vertrauen als Censor politischer Schriften verloren« und wurde am selben Tage zu anderer Verwendung seines Amtes enthoben.