Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende, sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »Poésies diverses« im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!

Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor Dr. Heinius über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.

Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß, nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der Zeitschrift eine Ahnung hatten!

Was dem einen recht ist …

Der Berlinische Kalender für das Jahr 1771 brachte zwölf Blätter von Chodowiecki, die Szenen aus dem »Don Quichote« darstellten. Das Titelkupfer zu diesem Bande bildete ein Porträt Josephs II.

In dieser zufälligen Zusammenstellung witterte man in Wien eine Verhöhnung des Kaisers, und die dortige Zensurbehörde beschwerte sich dieserhalb beim König von Preußen. Der aber dachte nicht daran, gegen die Herausgeber einzuschreiten; um die Wiener von der Grundlosigkeit ihres Verdachtes zu überzeugen, befahl er vielmehr, für die Bilder des nächsten Kalenderjahrgangs ein noch viel lächerlicheres Thema zu nehmen und – sein eigenes Porträt voranzustellen.

Chodowiecki wählte Ariosts »Rasenden Roland«, und Daniel Berger stach des Königs Bildnis dazu.

Neuordnung der preußischen Zensur 1772.

Die geschilderten Vorfälle zeigen, daß die preußische Zensur auch nach dem Gesetz von 1749 allmählich wieder »in Abgang« gekommen war, sicher aber ohne sonderliche Strenge durchgeführt wurde. Nicht anders ging es mit der neuen Auflage des Zensurediktes, die 1772 ans Licht trat.

Auch dies neue »Circular« vom 1. Juni 1772 beklagte, daß die alten Vorschriften »mehrfach hintangesetzt« worden seien; außerdem seien die alten Zensoren gestorben. Die Ernennung der neuen regelte es zunächst. Die historischen Schriften hatte der Geheime Finanzrat Kahle zu zensieren, der dieses Amt schon seit einigen Jahren versah; die juristischen sollte von jetzt an der Geh. Tribunalsrat Stuck, die theologischen der freisinnige Oberkonsistorialrat Teller, und die philosophischen der Professor der Ritterakademie Sulzer beaufsichtigen.