Die Wahl der Persönlichkeiten zeigt, wo Friedrich hinaus wollte: unter den vier Männern ist nur noch ein Konsistorialrat, und die übrigen drei, besonders der angesehene Philosoph und Ästhetiker Sulzer, sind Sachverständige, jeder auf seinem Gebiet. So nahm Friedrich 1772 der Zensurkommission ihren vorwiegend geistlichen Charakter und schuf eine Fachzensur.
Außerdem ist dieses neue Zensuredikt ein charakteristischer Spiegel der literarischen Bewegung der Zeit.
Die schöne Literatur war in dem Edikt von 1749 nur durch die »Carmina« vertreten gewesen; jetzt fand auch die Masse der »kleinen Schriften: Carmina, Wochenschriften, gelehrte Zeitungen, ökonomische Schriften und alle andere kleine Piecen«, Berücksichtigung; sie sollten, wenn sie nicht zu den Büchern gehörten, die den vier Zensoren vorgelegt werden mußten, von der Landesregierung oder den Magistraten begutachtet werden, in Universitätsstädten von der Universität. Nur Berlin machte eine Ausnahme: hier hatte der »historische Zensor« auch diese kleinen Schriften zu begutachten.
Und schließlich wurden jetzt in das Zensuredikt auch die Zeitungen mit aufgenommen, deren Zahl seit 1749 stattlich gewachsen war. Die Zensur der »teutschen und französischen Zeitungen« hatte der Geheime Rat von Beausobre unter der Direktion des Auswärtigen Amtes zu besorgen; sie war ihm schon vor siebzehn Jahren übertragen worden. Außerhalb Berlins sollte die Zeitungszensur von der Regierung oder den Justizkollegien erledigt werden; wenn diese Behörden nicht am Orte waren, hatten sie einen Vertreter zu stellen.
Die bessere Organisation verlangte aber auch mehr Aufwand. Daher wurden jetzt die Zensurgebühren eingeführt; außer einem Freiexemplar des geprüften Buches, auf das den Zensoren schon seit 1749 ein Anspruch zustand, durften sie von 1772 an zwei Groschen für den Druckbogen berechnen.
Das erweiterte Edikt von 1772 schärfte den Zensoren noch ein, daß »Unsere Allergnädigste Absicht keineswegs dahingerichtet ist, eine anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern, sondern nur vornehmlich demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzen der Religion und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist«.
Dieser Grundsatz, der auch von spätern, ganz anders gehandhabten preußischen Zensuredikten übernommen wurde, blieb bis zum Tode des großen Königs die Richtschnur der preußischen Zensur. In einem Befehl an die theologische Fakultät in Halle vom 7. Februar 1780 erklärte Friedrich geradezu, daß »die den Schriftstellern ohnedem äußerst lästige Zensur soviel als möglich eingeschränkt werden sollte, wann wider Religion und Sitten nichts vorkommt«.