Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer, überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten, beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.

Das Allerheiligste.

Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß, wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den Besucher:

»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels, dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich habe Ihn oft genug gewarnt.«

Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch zurück.

Van Swieten und die Zensurhofkommission.

1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700–1772) als Leibarzt der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum, denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der Begründer der dortigen medizinischen Schule.

Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen »Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf. Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von 1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen und philosophischen Schriften wurde aufgehoben – eine gewaltige Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig vorarbeitete.

An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter, aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.

Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher (»Catalogus librorum prohibitorum«), der von 1765 bis 1780 in mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für seine Zeit.