Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe von Montesquieus »Esprit des lois« durch, und des Weihbischofs von Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell und Ariosts »Rime satire«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und »Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds »Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«, »Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung, die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.
Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum Mitregenten seiner Mutter (1765).
Wien und Rom.
Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz« die bezeichnende Anekdote:
»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt; und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer verließ.
»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter. Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist –.‹ Hier nannte der Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«
Kaiserliche Handbillette.
Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht. Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber, und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden 1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte. Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg das Verbot.
Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.
Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun selbst auf den Index gesetzt.