Erzbischof: »Ach ja wohl – habe ichs gelesen und bin erstaunt, wie sich der Verfasser so entsetzlich an Ew. M. vergehen kann. Der Tittel ist schon Majestät beleidigend, ›Kaiser Joseph und Luther‹; dann erzählt er alles, was Luther in seinem sogenannten Reformations-Wercke gethan hat, nennt ihn durch das ganze Buch NB. den seligen Luther und endlich schließt er damit: so weit sey der sel. Luther gekommen, nun wäre es Kaiser Joseph aufgehoben, das vollends auszuführen, was jener angefangen oder nur zum Theil vollbracht habe.«

Kaiser: »Ich habe aber das Buch in die Censur geschickt, und man hat mir gesagt, daß nichts unanständiges darinn sey.«

Erzbischof: »Das ists eben Ew. Majestät, die Censur –«

Kaiser: »Ja aber ich habe es der Theologischen Fakultät und besonders dem Rautenstrauch [Abt von Braunau], der doch ein geschickter Mann in theologischen Sachen seyn soll, geschickt.«

Erzbischof (mit Achselzucken): »Ja eben das ist das Unglück, ich will den Prälat Rautenstrauch nicht verachten, aber –«

Kaiser: »Ja, wenn diese Leute es nicht verstehen, da kann ich mir weiter nicht helfen.«

»Danach wurde«, meldet der Berichterstatter, »der Discours auf etwas anderes gelenckt und weiter dem Erzbischof mit vieler Höflichkeit die Gelegenheit benommen, von dieser Materie wieder anzufangen.«

Preßfreiheit in Wien.

Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der Zensurhofkommission auszureden wußte.

Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit. Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.