Das Ende der Wiener Preßfreiheit.
Drei Jahre dauerte die Wiener Preßfreiheit, dann machte ein Federstrich Josephs ihr wieder ein Ende.
Unlautere Elemente hatten sie arg mißbraucht, und die Fälle, daß Bücher umliefen, die der Zensurbehörde gar nicht vorgelegt worden waren, mehrten sich. Die Masse der schnell fertigen Skribenten, der Wiener »Büchelschreiber«, die Tagesfragen in seichten Broschüren erörterten, widerte den Kaiser an; besonders verhaßt waren ihm die zahllosen anonymen und pseudonymen Machwerke dieser Art, ohne daß er sich jedoch entschließen konnte, ihnen völlig den Garaus zu machen; es waren immerhin etliche »nützliche« Schriften darunter, deren Verfasser einleuchtende Gründe für die Verschweigung ihres Namens beibrachten.
Ob der ungeduldige Reformator, der niemals die Ernte seiner Aussaat mit Ruhe erwarten konnte, unter der Enttäuschung über den mangelnden Aufschwung des österreichischen Schrifttums litt? Diese sentimentale Note klingt bei ihm nie wieder, wie sich seine nüchternen Zweckmäßigkeitsgründe ja auch niemals zu hoffnungsvollen Verheißungen gesteigert hatten. Verbittert war er gewiß durch so manche Fehlschläge seiner Politik, und der Beginn der Französischen Revolution machte auf ihn einen um so tieferen Eindruck, als er schon an der Krankheit hinsiechte, der er am 20. Februar 1790 erlag.
In dieser Verfassung beherrschten ihn die gereizten Stimmungen des Augenblicks mehr als je, und die plötzliche Zurücknahme der Preßfreiheit von 1786 kostete ihn um so weniger Überwindung, als er sich, das steht nach den Zensurakten fest, 1789 ihrer überhaupt nicht mehr entsann, sich ihrer kulturellen Bedeutung also wohl nie bewußt geworden war! Zur größten Bestürzung der Zensurkommission erging er sich Ende 1789 in Entscheidungen despotischer Willkür und mußte erst auf die von ihm selbst geschaffenen Gesetze hingewiesen werden. Die Zeit war aber schon vorüber, wo der Geist der josephinischen Reform in seinen Beamten einen festen Rückhalt gefunden hatte. Sie gingen auf die plötzliche Laune des Kaisers bereitwilligst ein, sprachen ihm von Büchern, die »die Grundfeste aller Religion, aller Sittlichkeit, aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten, aller Nationen aufzulösen fähig sind« und von der »Pflicht gegen die Menschheit«, der Verbreitung solcher Bücher nach Möglichkeit Einhalt zu tun. Daraufhin erfolgte im Dezember 1789 des Kaisers neue Verfügung:
Von jetzt ab darf kein Manuskript mehr ohne vorherige Zensur gedruckt werden. Für jedes in Umlauf gebrachte Exemplar einer unzensierten Druckschrift ist wie bisher eine Strafe von 50 Gulden festgesetzt, im Wiederholungsfall tritt Schließung des Geschäftes hinzu. Wer aber unzensierte Bücher ins Ausland sendet, wird außerdem mit einer körperlichen Strafe belegt!
So bricht dieser Kitzel mittelalterlicher Gewaltherrschaft, der Trieb zu körperlicher Züchtigung, wie eine Jahre hindurch ehrlich unterdrückte Leidenschaft in Josephs letzter Zensurverfügung wieder durch. Obendrein wurde am 20. Januar 1790 der gesamte Hausierhandel mit Büchern schlankweg verboten.
Dieser plötzliche Rückschritt zeigt, daß bereits ein anderer als der frühere josephinische Geist in Österreich wieder mächtig zu werden begann; die gleichzeitige Reaktion in Preußen wird darauf nicht ohne Einfluß gewesen sein. Zehn Jahre hatte der freigegebene Kampf gegen die Kirche sich als trefflicher Blitzableiter aller Opposition erwiesen: jetzt war seine Kraft erschöpft, und gegen die aus dem Westen anstürmende Flut der Revolution mußten in Eile neue Dämme aufgeworfen werden. Bisher hatte Joseph die österreichischen Schriftsteller ihre schärfsten Pfeile ungehindert ins Ausland verschießen lassen, wenn nur die Ruhe des Kaiserstaates nicht gestört wurde; in der Abwehr der Revolution fühlte sich plötzlich auch Österreich mit dem Ausland solidarisch. Nach kurzer Zeit übernahm es sogar die Führung in diesem Kampfe und wußte sie fast ein halbes Jahrhundert lang zu behaupten.
Der letzte Rest …
Ein hohes Verdienst der Zensurreform Josephs ist schließlich noch, daß sie das Recht des Privateigentums wieder anerkannte, der Polizei und Geistlichkeit die Schwelle des Privathauses zu achten befahl und damit die niederträchtige Spionage nach verbotenen Büchern beseitigte. In seinen Grundregeln hatte der Kaiser mit derben Worten den unwürdigen Gebrauch gebrandmarkt, »jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur von seinen Landgütern in eine Stadt kömmt, alle seine Truhen und Bett-Säcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu finden oder ein hier noch nicht bekanntes zu censuriren«, und wenn auch das Zensurgesetz selbst keine ausdrückliche Bestimmung darüber enthielt, so beschränkte der Wille des Kaisers von da ab die Vollmacht der Zensurbehörden auf den öffentlichen Bücherhandel. Verbotene Bücher waren von nun an in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer und im Koffer der Reisenden unantastbar, wenn sie nicht als Handelsware dienten, und verfielen erst wieder der Beschlagnahme, wenn sie öffentlich weiterverkauft werden sollten.