Nicolai, der seine »Allgemeine deutsche Bibliothek« als Schriftsteller und Buchhändler in einer Person bisher selbst redigiert und verlegt, aber sie schon seit 1775 auswärts hatte drucken lassen, nahm am 12. März 1792 (im Vorwort zum 2. Stück des 106. Bandes) gerührten Abschied von seinen Lesern und trat mit Beginn dieses Jahres seine Zeitschrift, die früher gleichfalls Wöllner zu ihren Mitarbeitern zählen durfte, dem Hamburger Buchhändler Bohn ab, der sie in seiner Universitätsbuchhandlung in Kiel, also auf dänischem Boden unter dortiger Preßfreiheit, weiter erscheinen ließ. Über den Grund des Verlags- und Redaktionswechsels drückte sich Nicolai sehr diplomatisch aus: infolge seiner augenblicklichen »Lage« könne er dem Blatte nicht mehr so nützlich sein wie bisher. Nur der Schluß deutete vorsichtig auf den geistigen Luftwechsel Preußens hin: die »Morgenröthe der Aufklärung, die über Deutschland aufgegangen«, könne nie ganz verdunkelt werden; zwar könne wohl ein Nebel vor ihr aufsteigen, aber die Sonne werde ihn wieder zerstreuen. Erst 1801, als er die Bibliothek aufs neue übernahm, schilderte er in der Vorrede, welcher Verfolgungen wegen er sie 1792 hatte aufgeben müssen.
Diesem Beispiel der beiden weitverbreiteten Zeitschriften folgten bald noch andere Verleger. Anfang 1793 wollte der Generalsuperintendent Ewald in Dessau eine Monatsschrift »Urania; für Kopf und Herz« im Verlag der Frankeschen Buchhandlung in Berlin herausgeben. Das erste Heft sollte u. a. eine Abhandlung von Lavater über die Vielseitigkeit Gottes enthalten. Der Berliner Zensor, die Firma Hillmer und Hermes, verbot aber den Druck mit der Begründung: Lavater habe »nicht die rechte Meinung von Gott«. Daraufhin erschien die Zeitschrift bei der Kgl. privil. Helwingschen Hofbuchhandlung in Hannover, ohne von der dortigen Zensur angefochten zu werden. Erstaunlich ist nur, daß die beiden Verleger es wagten, im Anzeigenteil (Umschlag) des Februarheftes der »Berlinischen Monatsschrift« diesen Verlagswechsel bekanntzumachen und ausdrücklich mit der »strengen Berliner theologischen Zensur« zu begründen.
Rückgang des Druckgewerbes in Preußen.
Die naturgemäße Folge dieser Strenge war ein starker Rückgang des Berliner Druckereigewerbes, das sich in den letzten Jahrzehnten sehr bedeutend entwickelt und Berlin zu einem Hauptstapelplatz des Buchhandels erhoben hatte. Ein Gutachten der Kurmärkischen Kammer vom 2. August 1794, das der Willkürherrschaft der neuen Zensoren Hillmer und Genossen energisch zuleibe ging, lieferte dafür unanfechtbare Zahlen. Es stellte fest, daß im Jahre 1788 81 Druckpressen in Berlin im Gange waren; fünf Jahre später war ihre Zahl auf 67 gesunken. Und während bei Erlaß des Zensurediktes noch 6–700 Personen vom Druckgewerbe lebten, war die Zahl der Druckereiarbeiter 1795 auf 150 gefallen! Diese Verödung der preußischen Druckereien schädigte den Staatssäckel ganz empfindlich, und der Fehlbetrag in der Steuerkasse sollte sich allemal als das wirksamste Argument gegen eine weitere Anziehung der Zensurschraube erweisen.
Theologische Zensurblüten.
Das vorhin erwähnte Gutachten der Kurmärkischen Kammer aus dem Jahre 1794 führte auch eine Reihe von Fällen an, die das sinnlose Gebaren der neuen Berliner Inquisition drastisch brandmarkten.
Der Sprachforscher Professor Heynatz aus Frankfurt a. O. hatte in einer Abhandlung erwähnt, daß »viele Philologen die Stelle des 1. Joh. V. 7 für unächt« hielten. Dieser textkritischen Bemerkung wegen wurde der Druck seiner Abhandlung untersagt!
Das »Journal für Gemeingeist« brachte einen Aufsatz: »Darf ein Protestant die Vertilgung des Katholizismus wünschen?« Die Druckerlaubnis dafür wurde nur unter der Bedingung gegeben, daß eine längere Anmerkung des Zensors mit aufgenommen würde. Dagegen hatte der Verfasser nichts einzuwenden, aber der Zensor bestand darauf, daß die Fußnote so abgedruckt werde, als ob sie vom Autor selbst stamme; ihre wahre Herkunft durfte nicht gemeldet werden!
Selbst der fromme Prediger und Dichter Ludwig Theobul Kosegarten in Schwedisch-Pommern war den Mitgliedern der Immediat-Prüfungskommission noch nicht kirchlich genug. Als er 1794 in Berlin Predigten drucken ließ, unterstand sich der Zensor, Stellen, die ihm nicht paßten, auszustreichen und andere dafür einzusetzen!
Unter diesen Umständen war es begreiflich, wenn die Berliner Buchhändler 1794 beantragten, die Zensoren Hermes und Hillmer »in die eigentlichen Schranken des Censur-Edicts« zurückzuweisen und sie selbst »bei Veränderung der Censur-Gesetze mit ihrer Nothdurft zu hören«.